Werden Fahrtkosten in der Zeitarbeit übernommen?

Silke Ohr ·
Zeitarbeiter in Warnweste steigt an deutschem Regionalbahnhof in Zug, Ledergeldbörse und Fahrkarte auf Bank im Morgenlicht.

Wer in der Zeitarbeit arbeitet, fährt oft weite Strecken zum Einsatzbetrieb. Da stellt sich schnell die Frage: Werden Fahrtkosten in der Zeitarbeit übernommen? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn es hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Artikel erklärt, was gesetzlich gilt, wann eine Erstattung möglich ist und wie Zeitarbeitnehmer Fahrtkosten steuerlich nutzen können.

Gesetzliche Grundlagen zur Fahrtkostenerstattung in der Zeitarbeit

Es gibt in Deutschland kein allgemeines Gesetz, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, Fahrtkosten zu übernehmen. Das gilt auch für die Zeitarbeit. Ob und wie viel erstattet wird, hängt vom Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab.

In der Zeitarbeit gelten häufig die Tarifverträge der Branche, zum Beispiel die Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften DGB oder GVP. Diese Tarifverträge regeln unter anderem Lohn, Zulagen und manchmal auch Fahrtkostenzuschüsse. Ein gesetzlicher Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht jedoch nicht automatisch. Wer sichergehen möchte, sollte den eigenen Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag genau lesen.

Wichtig zu wissen: Der Equal-Pay-Grundsatz schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzdauer denselben Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Betrieb. Dieser Grundsatz bezieht sich aber auf den Lohn, nicht zwingend auf Fahrtkosten.

Wann und wie Fahrtkosten in der Zeitarbeit erstattet werden

Eine Fahrtkostenerstattung in der Zeitarbeit ist möglich, aber nicht selbstverständlich. In der Praxis gibt es verschiedene Wege, wie Arbeitnehmer unterstützt werden können.

Fahrtkostenzuschuss im Arbeitsvertrag

Manche Personaldienstleister zahlen freiwillig einen Fahrtkostenzuschuss. Dieser kann pauschal sein oder sich nach der Entfernung richten. Ob ein solcher Zuschuss gezahlt wird, steht im Arbeitsvertrag oder wird beim Vorstellungsgespräch besprochen. Es lohnt sich, danach zu fragen, bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Fahrdienst als Alternative

Statt Geld direkt zu erstatten, bieten einige Personaldienstleister einen Fahrdienst an. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer wird morgens abgeholt, zum Einsatzbetrieb gefahren und nach der Schicht wieder nach Hause gebracht. Das ist besonders praktisch, wenn der Einsatzort schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist oder frühe Schichten beginnen, wenn noch keine Busse fahren.

Gerade bei Jobs in der Region mit Schichtarbeit, zum Beispiel in Früh-, Spät- oder Nachtschicht, kann ein solcher Fahrdienst einen großen Unterschied machen. Er spart Zeit, Kosten und Stress.

Kilometergeld und Monatskarten

In einigen Fällen wird auch Kilometergeld gezahlt, wenn Arbeitnehmer mit dem eigenen Auto fahren. Manche Arbeitgeber übernehmen außerdem die Kosten für eine Bus- oder Bahnmonatskarte. Auch hier gilt: Das ist keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung oder tarifliche Regelung.

Fahrtkosten steuerlich geltend machen als Zeitarbeitnehmer

Auch wenn der Arbeitgeber keine Fahrtkosten erstattet, gibt es eine andere Möglichkeit: Fahrtkosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Das gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Zeitarbeitnehmer.

Für den Weg zur Arbeit gilt die sogenannte Entfernungspauschale. Pro Kilometer einfacher Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können 0,30 Euro (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro) als Werbungskosten angesetzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.

Ein Sonderfall in der Zeitarbeit: Wer an wechselnden Einsatzorten arbeitet, kann unter Umständen nicht nur die einfache Entfernung, sondern auch Verpflegungspauschalen geltend machen. Der Einsatzort gilt steuerlich als sogenannte auswärtige Tätigkeitsstätte, wenn er nicht als erste Tätigkeitsstätte eingestuft wird. Das kann die Steuererstattung deutlich erhöhen. Wer sich dabei unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe aufsuchen.

Wichtig: Belege und Nachweise aufbewahren. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, zum Beispiel über die Entfernung oder die Anzahl der Arbeitstage.

Was Zeitarbeitnehmer beim Thema Fahrtkosten konkret fragen sollten

Wer sich für eine Stelle über einen Personaldienstleister bewirbt, sollte das Thema Fahrtkosten früh ansprechen. Folgende Fragen helfen dabei, Klarheit zu bekommen:

  • Gibt es einen Fahrtkostenzuschuss? Wenn ja, wie hoch ist er?
  • Bietet der Personaldienstleister einen Fahrdienst an?
  • Welcher Tarifvertrag gilt, und sind darin Fahrtkosten geregelt?
  • Wie weit ist der Einsatzort von meinem Wohnort entfernt?
  • Kann ich Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?

Es ist völlig normal, diese Fragen zu stellen. Ein guter Personaldienstleister beantwortet sie offen und hilft dabei, die Stelle zu finden, die auch in Bezug auf Fahrweg und Kosten passt. Wer als Bewerber gut informiert ins Gespräch geht, trifft am Ende die bessere Entscheidung für sich.

So hilft temPERSO beim Thema Fahrtkosten und Mobilität

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  • Fahrdienst: An vielen Standorten holt temPERSO Mitarbeiter direkt ab, fährt sie zum Einsatzbetrieb und bringt sie nach der Schicht wieder zurück.
  • Transparente Beratung: Im persönlichen Gespräch wird geklärt, welche Kosten entstehen und welche Möglichkeiten es gibt.
  • Jobs ohne Ausbildung: Auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung gibt es viele offene Stellen, bei denen Fahrtkosten kein Hindernis sein müssen.
  • Mehrsprachige Betreuung: Kollegen an den Standorten sprechen Rumänisch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Polnisch und Russisch, damit alle Fragen klar beantwortet werden können.
  • Unterkunftshilfe: Für internationale Mitarbeiter ohne Wohnsitz in Deutschland sucht und vermietet temPERSO passende Unterkünfte, damit auch der Wohnort kein Problem wird.

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