Welche Tarifverträge gelten in der Zeitarbeit?

Silke Ohr ·
Aufgeschlagener Ordner mit Vertragsunterlagen auf modernem Bürotisch, Stift diagonal abgelegt, warmes Naturlicht.

Wer in der Zeitarbeit arbeitet, hat oft viele Fragen zum Thema Lohn und Rechte. Was verdiene ich? Welche Regeln gelten für mich? Der Tarifvertrag Zeitarbeit gibt darauf klare Antworten. Er legt fest, wie viel Zeitarbeitnehmer mindestens verdienen, welche Zuschläge sie bekommen und welche Rechte ihnen zustehen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte einfach und verständlich.

In Deutschland gilt für die Zeitarbeitsbranche ein eigenes Tarifwerk. Es schützt Arbeitnehmer und sorgt für klare Regeln zwischen Personaldienstleister, Mitarbeiter und Einsatzbetrieb. Wer seine Rechte kennt, kann besser einschätzen, was ein Jobangebot wirklich wert ist.

Die wichtigsten Tarifwerke im Überblick

In der Zeitarbeitsbranche gibt es zwei große Tarifwerke, die für die meisten Beschäftigten gelten. Auf der einen Seite steht der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und dem DGB. Auf der anderen Seite gibt es den Tarifvertrag zwischen dem GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) und dem DGB. Beide Tarifwerke sind inhaltlich sehr ähnlich und gelten für den Großteil der Zeitarbeitnehmer in Deutschland.

Welcher Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer gilt, hängt davon ab, welchem Verband der Personaldienstleister angehört. In der Praxis unterscheiden sich die Bedingungen kaum. Wichtig ist: Beide Tarifverträge legen Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Zuschläge verbindlich fest. Das gibt Sicherheit.

Mindestlohn, Entgeltgruppen und Branchenzuschläge

Der Lohn in der Zeitarbeit richtet sich nach festen Entgeltgruppen. Diese Gruppen sind nach Tätigkeit und Qualifikation gestaffelt. Ein Helfer ohne Ausbildung wird einer anderen Gruppe zugeordnet als ein Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung. Je höher die Gruppe, desto höher der Lohn.

Zusätzlich zum Tariflohn gibt es in vielen Branchen sogenannte Branchenzuschläge. Diese kommen obendrauf, wenn der Einsatzbetrieb zu einer bestimmten Branche gehört, zum Beispiel der Metall- und Elektroindustrie oder dem Einzelhandel. Die Zuschläge steigen mit der Einsatzdauer an. Wer also länger in einem Betrieb arbeitet, verdient automatisch mehr. Das ist ein wichtiger Vorteil für Arbeitnehmer, die langfristig bei einem Kunden eingesetzt werden.

Für alle Zeitarbeitnehmer gilt außerdem der gesetzliche Mindestlohn. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 12,82 Euro pro Stunde und bildet die absolute Untergrenze. Kein Tarifvertrag darf darunter liegen.

Equal Pay: Wann gilt der gleiche Lohn wie beim Einsatzbetrieb?

Equal Pay in der Zeitarbeit bedeutet: Nach einer bestimmten Zeit im selben Einsatzbetrieb hat ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Dieses Recht greift spätestens nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim selben Kunden.

In manchen Fällen kann dieser Zeitraum durch einen Tarifvertrag auf bis zu 15 Monate verlängert werden, wenn gleichzeitig Branchenzuschläge gezahlt werden. Das klingt kompliziert, bedeutet aber in der Praxis: Je länger der Einsatz, desto näher rückt der Lohn an das Niveau der festen Mitarbeiter im Betrieb heran. Mehr Infos für Bewerber helfen dabei, diese Regelungen besser einzuordnen.

Sonderregelungen: Urlaub, Zuschläge und Sonderzahlungen

Der Tarifvertrag regelt nicht nur den Lohn, sondern auch weitere wichtige Punkte. Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt vom angewendeten Tarifvertrag ab, liegt aber in der Regel zwischen 24 und 30 Tagen im Jahr.

Dazu kommen Zuschläge für besondere Arbeitszeiten:

  • Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag vergütet
  • Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind ebenfalls zuschlagspflichtig
  • Schichtarbeit, zum Beispiel Früh-, Spät- oder Dauernachtschicht, kann zusätzliche Vergütungen bringen

Manche Personaldienstleister zahlen außerdem freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese sind nicht immer tariflich vorgeschrieben, aber ein gutes Zeichen für einen fairen Arbeitgeber. Wer einen Job in der Zeitarbeit sucht, sollte gezielt danach fragen.

Tarifvertrag und Jobsuche: Was Bewerber wissen sollten

Wer sich für einen Job in der Zeitarbeit bewirbt, sollte einige Dinge im Blick behalten. Der Tarifvertrag schützt, aber er ist nicht überall gleich. Es lohnt sich, im Vorstellungsgespräch konkret zu fragen:

  • Welchem Tarifvertrag unterliegt der Personaldienstleister?
  • In welche Entgeltgruppe werde ich eingestuft?
  • Gibt es Branchenzuschläge für meinen Einsatzbetrieb?
  • Wann greift Equal Pay bei längerem Einsatz?

Zeitarbeit bietet echte Chancen. Viele Arbeitnehmer starten über einen Personaldienstleister und werden später vom Einsatzbetrieb fest übernommen. Diese Übernahmemöglichkeit ist für viele ein wichtiger Grund, den Einstieg über die Zeitarbeit zu wagen, auch ohne abgeschlossene Ausbildung. Wer aktuelle Stellenangebote in der Region sucht, findet dort eine gute Übersicht über offene Positionen in Bayern und Baden-Württemberg.

So hilft temPERSO beim Thema Tarifvertrag und Lohn

temPERSO ist ein regionaler Personaldienstleister mit Standorten in Baden-Württemberg und Bayern. Das Unternehmen arbeitet nach den geltenden Tarifverträgen des DGB/GVP und setzt auf faire, transparente Bedingungen für alle Mitarbeiter. Was temPERSO konkret bietet:

  • Klare Eingruppierung in die passende Entgeltgruppe von Anfang an
  • Branchenzuschläge je nach Einsatzbetrieb
  • Zuschläge für Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Betriebliche Altersvorsorge und Rabatte bei Partnerunternehmen
  • Fahrdienst zu den Einsatzbetrieben an vielen Standorten
  • Unterkunftshilfe für internationale Mitarbeiter ohne festen Wohnsitz in Deutschland
  • Mehrsprachige Ansprechpartner vor Ort: Rumänisch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Polnisch, Russisch
  • Übernahmemöglichkeit durch den Einsatzbetrieb nach erfolgreicher Zusammenarbeit

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