Werden Feiertage in der Zeitarbeit bezahlt?

Silke Ohr ·
Lohnabrechnung eines Zeitarbeiters auf Holzschreibtisch, daneben Kalender mit rot markiertem Feiertag, Schutzhelm und Arbeitshandschuhe.

Wer in der Zeitarbeit arbeitet, fragt sich früher oder später: Bekomme ich an Feiertagen eigentlich Geld, auch wenn ich nicht arbeite? Die Antwort ist ja, aber wie genau das funktioniert, ist nicht immer leicht zu verstehen. Dieser Artikel erklärt klar und einfach, was Zeitarbeiter bei Feiertagen wissen müssen: von der gesetzlichen Grundlage bis hin zu Zuschlägen und regionalen Unterschieden.

Feiertage in der Zeitarbeit bezahlt zu bekommen, ist kein Sonderrecht, sondern eine gesetzliche Pflicht. Zeitarbeiter haben dieselben Ansprüche wie andere Arbeitnehmer auch. Trotzdem gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten, besonders weil Zeitarbeiter bei einem Kundenunternehmen eingesetzt werden, aber beim Personaldienstleister angestellt sind.

Gesetzliche Grundlage der Feiertagsvergütung in der Zeitarbeit

Zeitarbeiter sind fest beim Personaldienstleister angestellt. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifverträgen, in der Zeitarbeitsbranche sind das die Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden und dem DGB/GVP. Diese Tarifverträge regeln klar, dass Zeitarbeiter an gesetzlichen Feiertagen, an denen sie nicht arbeiten müssen, ihren normalen Lohn erhalten.

Gesetzlich gilt: Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, darf der Lohn nicht einfach wegfallen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Arbeitnehmer genau in diesem Fall. Für Zeitarbeiter gilt dieses Gesetz genauso wie für alle anderen Beschäftigten in Deutschland.

Wie die Feiertagsbezahlung konkret berechnet wird

Die Bezahlung an Feiertagen richtet sich nach dem sogenannten Ausfallprinzip. Das bedeutet: Zeitarbeiter bekommen den Lohn, den sie bekommen hätten, wenn der Tag ein normaler Arbeitstag gewesen wäre. Wer also normalerweise acht Stunden pro Tag arbeitet, bekommt diese acht Stunden auch am Feiertag bezahlt, ohne dass er arbeiten muss.

Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnittslohn der letzten Wochen oder Monate. Schichtzulagen oder regelmäßige Zuschläge können dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Wer also regelmäßig in der Nachtschicht oder in der Frühschicht arbeitet, sollte prüfen, ob diese Zuschläge in die Berechnung einfließen, das hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab.

Feiertagszuschläge: Wann Zeitarbeiter mehr bekommen

Wenn ein Zeitarbeiter an einem gesetzlichen Feiertag tatsächlich arbeitet, hat er in der Regel Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Das ist zusätzliches Geld obendrauf auf den normalen Stundenlohn.

Wie hoch dieser Zuschlag ist, hängt vom Tarifvertrag ab. Üblich sind Zuschläge zwischen 25 und 100 Prozent des Stundenlohns. An besonders bedeutenden Feiertagen wie dem 1. Mai, Heiligabend oder dem 1. Weihnachtstag können die Zuschläge höher ausfallen. Wer also an solchen Tagen arbeitet, verdient spürbar mehr als an einem normalen Arbeitstag. Es lohnt sich, im eigenen Arbeitsvertrag oder beim Personaldienstleister nachzufragen, welche Zuschläge konkret gelten.

Bundesland macht den Unterschied: Regionale Feiertage beachten

Nicht alle Feiertage gelten in ganz Deutschland. Während Tage wie der 1. Januar, der 3. Oktober oder der 25. Dezember bundesweit gelten, gibt es viele Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gesetzlich anerkannt sind.

Für Zeitarbeiter in Baden-Württemberg und Bayern ist das besonders wichtig, denn beide Bundesländer haben einige eigene Feiertage:

  • Baden-Württemberg: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Allerheiligen (1. November)
  • Bayern: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November)

Entscheidend ist dabei das Bundesland, in dem der Zeitarbeiter seinen Einsatzort hat. Wer also in Bayern bei einem Kundenunternehmen eingesetzt wird, hat an bayerischen Feiertagen Anspruch auf Feiertagsvergütung, auch wenn der Personaldienstleister selbst in einem anderen Bundesland sitzt. Wer aktuelle Stellen in der Region sucht, sollte genau auf den Einsatzort achten.

Häufige Fragen und typische Missverständnisse zur Feiertagsregelung

Rund um das Thema Feiertage in der Zeitarbeit gibt es einige weit verbreitete Missverständnisse. Hier sind die häufigsten Fragen und klare Antworten dazu:

Was passiert, wenn der Feiertag in einen Urlaub fällt?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in den Urlaubszeitraum, zählt dieser Tag nicht als Urlaubstag. Das bedeutet: Der Urlaubstag bleibt erhalten und kann zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden. Das gilt für Zeitarbeiter genauso wie für andere Arbeitnehmer.

Bekomme ich weniger Geld, weil ich nicht beim Kundenunternehmen arbeite?

Nein. Das Arbeitsverhältnis besteht mit dem Personaldienstleister, nicht mit dem Kundenunternehmen. Auch wenn das Kundenunternehmen an einem Feiertag geschlossen hat, ändert das nichts am Lohnanspruch des Zeitarbeiters.

Was ist, wenn ich auf Abruf arbeite?

Wer auf Abruf beschäftigt ist, hat es etwas schwieriger. Hier kommt es darauf an, ob der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem üblicherweise Arbeit geplant war. Im Zweifel sollte das direkt mit dem Personaldienstleister geklärt werden.

Gilt das auch für Jobs ohne Ausbildung?

Ja. Der Anspruch auf Feiertagsvergütung gilt unabhängig davon, welche Qualifikation jemand hat oder ob er einen Ausbildungsabschluss besitzt. Wer als Helfer oder Quereinsteiger in der Zeitarbeit tätig ist, hat dieselben Rechte wie ein ausgebildeter Facharbeiter. Wer mehr über den Einstieg als Bewerber erfahren möchte, findet dort alle wichtigen Informationen.

So hilft temPERSO bei Fragen rund um Feiertage und Lohn

Fragen zum Lohn, zu Zuschlägen oder zu regionalen Feiertagen können schnell unübersichtlich werden. temPERSO steht seinen Mitarbeitern dabei als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite, persönlich, klar und auf Augenhöhe.

  • Individuelle Beratung: Jeder Mitarbeiter wird persönlich betreut und bekommt klare Auskunft zu seinen Rechten und seinem Lohn.
  • Mehrsprachige Unterstützung: Die Kollegen an den Standorten sprechen Rumänisch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Polnisch und Russisch, damit niemand mit offenen Fragen allein bleibt.
  • Faire Tarifverträge: temPERSO arbeitet nach den Tarifverträgen mit DGB/GVP, die klare Regeln zu Feiertagsvergütung und Zuschlägen festlegen.
  • Praktische Zusatzleistungen: Neben fairer Bezahlung bietet temPERSO einen Fahrdienst zu den Einsatzorten, Unterstützung bei der Wohnungssuche für internationale Mitarbeiter sowie eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Breites Stellenangebot: Ob Tagschicht, Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht oder Dauernachtschicht, mit einer einzigen Bewerbung erhalten Bewerber Zugang zu hunderten Stellen in Baden-Württemberg und Bayern.

Wer Fragen zur Feiertagsvergütung hat oder einfach einen neuen Job sucht, kann sich direkt bei temPERSO melden. Einfach bewerben, persönlich beraten lassen und den nächsten Schritt im Berufsleben gehen.

Ähnliche Artikel