Wie meldet man sich in der Zeitarbeit richtig krank?

Silke Ohr ·
Arbeiter am Küchentisch mit Telefonhörer, Wasserglas und Tablettenpackung im gedämpften Morgenlicht.

Wer in der Zeitarbeit krank wird, steht oft vor einer einfachen Frage: Was muss ich jetzt tun? Die Antwort ist nicht schwer, aber es gibt einige wichtige Schritte, die man kennen sollte. Denn in der Arbeitnehmerüberlassung gibt es zwei Stellen, die informiert werden müssen. Wer das weiß und richtig handelt, schützt seinen Lohn und vermeidet Probleme.

Wen muss man als Zeitarbeiter informieren?

Als Zeitarbeiter hat man einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeitet aber beim Kundenunternehmen. Das bedeutet: Im Krankheitsfall müssen beide Seiten informiert werden.

  • Der Personaldienstleister ist der eigentliche Arbeitgeber. Er zahlt den Lohn und muss deshalb als Erstes Bescheid bekommen.
  • Das Kundenunternehmen, also der Betrieb, in dem man gerade arbeitet, muss ebenfalls informiert werden, damit die Arbeit dort geplant werden kann.

Am besten meldet man sich so früh wie möglich, am besten noch vor Arbeitsbeginn. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht reicht als erste Information. Wer unsicher ist, an wen er sich zuerst wenden soll, fragt am besten direkt beim Personaldienstleister nach. Dort weiß man, wie der genaue Ablauf geregelt ist.

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtig einreichen

Die mündliche Meldung ist der erste Schritt, aber sie reicht allein nicht aus. Wer krank ist, muss auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen. Das ist der offizielle Nachweis, dass man wirklich krank und nicht arbeitsfähig ist.

Seit 2023 läuft die Krankmeldung in Deutschland größtenteils digital. Ärzte übermitteln die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die Daten dann dort abrufen. Trotzdem gilt: Informiert man den Personaldienstleister über die Krankmeldung in der Zeitarbeit, sollte man nachfragen, ob noch ein Papierdokument benötigt wird, da manche Unternehmen das weiterhin verlangen.

Wichtig zu wissen:

  • Die AU muss in der Regel ab dem ersten Krankheitstag vorliegen, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart ist.
  • Dauert die Krankheit länger als auf der ersten AU angegeben, braucht man eine Folgebescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss dem Personaldienstleister zugeschickt werden, nicht dem Kundenunternehmen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld in der Zeitarbeit

Viele Zeitarbeiter fragen sich: Bekomme ich Geld, wenn ich krank bin? Die Antwort ist ja, aber es gibt Unterschiede je nach Dauer der Erkrankung.

Für die ersten sechs Wochen einer Krankheit gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung. Das bedeutet: Der Personaldienstleister zahlt den Lohn weiter, als wäre man arbeitsfähig. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht. Wer also ganz neu anfängt und sofort krank wird, hat in dieser Wartezeit noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Was passiert nach sechs Wochen? Wenn man länger krank ist, übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Dieser Betrag ist niedriger als der normale Lohn, sichert aber den Lebensunterhalt ab.

Wer einen Job über einen Personaldienstleister hat, sollte sich frühzeitig über diese Regelungen informieren, damit im Ernstfall keine bösen Überraschungen entstehen.

Häufige Fehler bei der Krankmeldung in der Zeitarbeit

Selbst gut gemeinte Krankmeldungen können schiefgehen, wenn man wichtige Dinge vergisst. Diese Fehler passieren am häufigsten:

  • Nur das Kundenunternehmen informieren: Das reicht nicht. Der Personaldienstleister als Arbeitgeber muss immer zuerst oder gleichzeitig informiert werden.
  • Die AU zu spät einreichen: Wer die Bescheinigung vergisst oder zu lange wartet, riskiert Probleme mit der Lohnfortzahlung.
  • Keine Folgebescheinigung holen: Wenn man länger krank ist als zunächst gedacht, muss man erneut zum Arzt und eine neue AU ausstellen lassen.
  • Nicht erreichbar sein: Auch wenn man krank ist, sollte man für den Personaldienstleister erreichbar sein, zumindest per Telefon oder Nachricht.
  • Krank zur Arbeit gehen: Das ist keine gute Idee, weder für die eigene Gesundheit noch für die Kollegen. Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben und sich erholen.

Sich in der Leiharbeit krankzumelden ist eigentlich unkompliziert, wenn man die Schritte kennt. Wer sich unsicher ist, sollte immer direkt beim Personaldienstleister nachfragen. Dort bekommt man schnell und unkompliziert die richtige Antwort.

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