Kann der Arbeitgeber den Wiedereinstieg nach der Elternzeit verweigern?

Silke Ohr ·
Frau in Business-Casual-Kleidung erhält neuen Mitarbeiterausweis von Kollegin in modernem Büro mit natürlichem Licht.

Nein, ein Arbeitgeber darf den Wiedereinstieg nach der Elternzeit in der Regel nicht verweigern. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer ausdrücklich: Das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort, und Sie haben nach Ende der Elternzeit das Recht, wieder zu arbeiten. Dieser Schutz gilt für Mütter und Väter gleichermaßen – unabhängig davon, ob Sie als Fachkraft, in einer Führungsposition oder in einem kaufmännischen Beruf tätig sind. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Rechte genau gelten, wo Ausnahmen möglich sind und was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem Schwierigkeiten macht.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Elternzeit?

Arbeitnehmer haben nach der Elternzeit das Recht auf Rückkehr in ihr Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag läuft während der Elternzeit weiter, er wird nur ruhend gestellt. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss Sie nach der Elternzeit wieder beschäftigen. Er darf Ihnen nicht einfach kündigen oder die Rückkehr ablehnen.

Grundlage dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG. Dieses Gesetz regelt, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Sie nach der Elternzeit wieder einzusetzen – in Ihrer bisherigen Funktion oder einer gleichwertigen Position. Außerdem gilt während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen.

Wichtig zu wissen: Sie müssen Ihre Elternzeit rechtzeitig ankündigen. Für Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen vor dem geplanten Beginn. Wer diese Fristen einhält, ist rechtlich gut abgesichert – ob als Sachbearbeiterin in der Buchhaltung, als Ingenieur, als Teamleiterin oder als Vertriebsmitarbeiter.

Unter welchen Umständen darf ein Arbeitgeber den Wiedereinstieg ablehnen?

Ein Arbeitgeber darf den Wiedereinstieg nach der Elternzeit nur in sehr engen Ausnahmefällen ablehnen. Dazu gehören zum Beispiel eine echte Betriebsschließung oder der vollständige Wegfall der Stelle aufgrund einer ernsthaften Umstrukturierung. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber aber nachweisen, dass die Stelle wirklich nicht mehr existiert und kein vergleichbarer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Was der Arbeitgeber nicht darf:

  • Die Stelle einfach dauerhaft mit einer anderen Person besetzen und behaupten, es gebe keinen Platz mehr
  • Den Wiedereinstieg mit dem Hinweis ablehnen, dass Ihre Kenntnisse nicht mehr aktuell seien
  • Ihnen eine deutlich schlechtere Stelle anbieten und die ursprüngliche Stelle als „nicht mehr verfügbar“ bezeichnen
  • Sie unter Druck setzen, selbst zu kündigen

Das gilt unabhängig von Ihrer Qualifikation oder Ihrer Position im Unternehmen. Auch Führungskräfte und Fachkräfte mit spezialisierten Aufgaben sind vollumfänglich durch das BEEG geschützt. Wenn Ihr Arbeitgeber den Wiedereinstieg nach der Elternzeit verweigert, ohne dass ein echter betrieblicher Grund vorliegt, ist das in den meisten Fällen rechtswidrig. Betroffene sollten dann schnell handeln und sich beraten lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Rückkehr auf denselben und einen gleichwertigen Arbeitsplatz?

Grundsätzlich haben Sie nach der Elternzeit Anspruch auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz. Ist dieser nicht mehr vorhanden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Gleichwertig bedeutet: gleiche oder vergleichbare Tätigkeit, gleiches Gehalt und vergleichbare Arbeitsbedingungen.

Der Unterschied ist wichtig, weil Arbeitgeber manchmal versuchen, Rückkehrer auf schlechtere Stellen zu setzen. Das ist nicht erlaubt – weder bei gewerblichen Fachkräften noch bei kaufmännischen Angestellten, Projektverantwortlichen oder Führungskräften. Ein gleichwertiger Arbeitsplatz muss in Bezug auf folgende Punkte vergleichbar sein:

  • Aufgaben und Verantwortungsbereich
  • Vergütung und Zusatzleistungen
  • Arbeitszeiten und Schichtmodell
  • Karrierechancen und Entwicklungsmöglichkeiten

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nach der Elternzeit eine Stelle anbietet, die in einem dieser Punkte deutlich schlechter ist, müssen Sie das nicht akzeptieren. Sie können auf Ihrem ursprünglichen Anspruch bestehen oder rechtliche Schritte prüfen.

Was können Betroffene tun, wenn der Arbeitgeber die Rückkehr verweigert?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Wiedereinstieg nach der Elternzeit verweigert oder erschwert, sollten Sie konkrete Schritte unternehmen. Zunächst ist ein klärendes Gespräch sinnvoll, am besten schriftlich dokumentiert. Falls das nicht hilft, gibt es weitere Möglichkeiten.

Schritt 1: Alles schriftlich festhalten

Halten Sie alle Gespräche, Absagen und Aussagen Ihres Arbeitgebers schriftlich fest. Schicken Sie Ihre Rückkehranfrage per E-Mail oder Brief, damit Sie einen Nachweis haben. Das ist wichtig, falls es später zu einem Rechtsstreit kommt.

Schritt 2: Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten

Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, wenden Sie sich dorthin. Der Betriebsrat kann zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vermitteln. Auch eine Gewerkschaft kann beraten und unterstützen, falls Sie Mitglied sind.

Schritt 3: Rechtliche Beratung suchen

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen sagen, ob Ihr Anspruch durchsetzbar ist und welche Fristen gelten. Wichtig: Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es oft kurze Fristen, deshalb sollten Sie nicht zu lange warten.

Falls das Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar ist oder der Wiedereinstieg dauerhaft blockiert wird, kann auch ein Jobwechsel eine realistische Option sein – und zwar auf jedem Qualifikationsniveau. Neue Stellenangebote in der Region können dabei ein guter Ausgangspunkt sein.

Gilt der Schutz auch bei Teilzeitwunsch nach der Elternzeit?

Ja, der Schutz gilt auch, wenn Sie nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren möchten. Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten oder nach der Elternzeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der Arbeitgeber darf diesen Wunsch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Für den Teilzeitwunsch nach der Elternzeit gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen den Wunsch mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden
  • Sie müssen den Umfang und den Beginn der gewünschten Teilzeit angeben
  • Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen schriftlich antworten
  • Lehnt er ab, muss er dringende betriebliche Gründe nennen

Was viele nicht wissen: Wunscharbeitszeiten nach der Elternzeit sind kein Sonderwunsch, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Das gilt für alle Beschäftigten – von der Sachbearbeiterin in der Personalabteilung über den Meister in der Produktion bis zur Abteilungsleiterin im Vertrieb. Wenn Ihr Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ohne nachvollziehbaren Grund ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Flexible Modelle wie Teilzeit, Schicht oder angepasste Arbeitszeiten sind heute in vielen Betrieben möglich, auch wenn Arbeitgeber das manchmal anders darstellen.

So unterstützt temPERSO beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wenn der Wiedereinstieg beim alten Arbeitgeber nicht klappt oder Sie nach der Elternzeit neu durchstarten möchten, helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Job zu finden. Bei temPERSO begleiten wir Sie persönlich durch den Prozess, von der ersten Bewerbung bis zur Einstellung – egal ob Sie eine Fachkraft, eine erfahrene Führungskraft oder eine Wiedereinsteigerin im kaufmännischen Bereich sind.

Was wir für Sie tun:

  • Individuelle Beratung zu Ihren Möglichkeiten nach der Elternzeit – abgestimmt auf Ihre Qualifikation und Ihre Ziele
  • Zugang zu Stellenangeboten in der Region mit einer einzigen Bewerbung – von gewerblichen Positionen bis hin zu kaufmännischen und Fachkraftstellen
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs
  • Flexible Einstiegsmodelle: Teilzeit, Schicht, flexible Arbeitszeiten
  • Mehrsprachige Ansprechpartner an unseren Standorten, unter anderem auf Rumänisch und Ungarisch
  • Möglichkeit zur Übernahme in eine Festanstellung durch den Kundenbetrieb
  • Unterstützung für Berufserfahrene, die nach der Elternzeit eine neue Herausforderung oder eine Karriereverbesserung anstreben

Egal ob Sie nach einem Wiedereinstieg nach der Elternzeit suchen, einen Neustart wagen oder den nächsten Karriereschritt gehen möchten: Bewerben Sie sich jetzt und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Sie.

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