Schichtarbeitszuschläge sind in Deutschland teilweise steuerfrei. Das bedeutet: Wer nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt auf diese Zuschläge unter bestimmten Voraussetzungen keine Lohnsteuer abgezogen. Die genaue Höhe der Steuerfreiheit hängt vom Grundlohn und der Art der Schicht ab. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Zuschläge steuerfrei sind, wo die Grenzen liegen und was Sie in der Steuererklärung beachten müssen.
Welche Zuschläge bei Schichtarbeit sind steuerfrei?
Steuerfrei sind Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Das ist in Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Wichtig: Der Zuschlag muss wirklich extra gezahlt werden. Wer einen Pauschallohn bekommt, der alles abdeckt, hat keinen Anspruch auf Steuerfreiheit.
Konkret gilt die Steuerfreiheit für folgende Schichtarbeitszeiten:
- Nachtarbeit: Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
- Sonntagsarbeit: Arbeit am Sonntag zwischen 0:00 und 24:00 Uhr
- Feiertagsarbeit: Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
- Arbeit am 24. Dezember ab 14:00 Uhr und am 31. Dezember ab 14:00 Uhr
Voraussetzung ist immer, dass die Arbeit tatsächlich in diesen Zeiten geleistet wird. Ein Zuschlag auf dem Papier, ohne echte Nacht- oder Sonntagsarbeit, ist nicht steuerfrei.
Bis zu welchem Betrag bleiben Schichtzuschläge steuerfrei?
Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu bestimmten Prozentwerten des Grundlohns, maximal aber bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde. Die Prozentwerte unterscheiden sich je nach Art der Schicht.
- Nachtarbeit (20:00 bis 6:00 Uhr): bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei
- Nachtarbeit in bestimmten Stunden (0:00 bis 4:00 Uhr): bis zu 40 % steuerfrei
- Sonntagsarbeit: bis zu 50 % steuerfrei
- Feiertagsarbeit: bis zu 125 % steuerfrei
- 1. Mai und 25./26. Dezember: bis zu 150 % steuerfrei
Beispiel: Wer einen Grundlohn von 15 Euro pro Stunde hat und nachts arbeitet, bekommt bis zu 3,75 Euro Nachtzuschlag pro Stunde steuerfrei. Alles, was darüber liegt, wird normal versteuert. Der Grundlohn darf für die Berechnung der Steuerfreiheit höchstens 50 Euro pro Stunde betragen, auch wenn der tatsächliche Stundenlohn höher ist. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie als Helfer, Fachkraft oder in einer leitenden Funktion tätig sind – die Regelung ist für alle Arbeitnehmer gleich.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfreien und sozialversicherungsfreien Zuschlägen?
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind zwei verschiedene Dinge. Zuschläge für Schichtarbeit können zwar steuerfrei sein, aber trotzdem mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Das bedeutet: Auch auf steuerfreie Zuschläge können Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nur für einen Teil der steuerfreien Zuschläge. Konkret: Zuschläge sind sozialversicherungsfrei, wenn der Grundlohn nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Bei höherem Grundlohn fallen Sozialversicherungsbeiträge an, selbst wenn der Zuschlag steuerlich noch begünstigt ist.
Das klingt kompliziert, aber in der Praxis bedeutet es: Wer in einem Schichtarbeit Job mit normalem Stundenlohn arbeitet, profitiert meistens von beiden Vorteilen gleichzeitig. Bei gut verdienenden Fachkräften, Spezialisten oder Führungskräften kann die Sozialversicherungspflicht aber trotz Steuerfreiheit gelten – das sollte bei der Gehaltsplanung berücksichtigt werden.
Wann werden Schichtzuschläge steuerpflichtig?
Schichtzuschläge werden steuerpflichtig, wenn sie die gesetzlichen Prozentwerte übersteigen, wenn der Grundlohn über 50 Euro pro Stunde liegt oder wenn der Zuschlag nicht für tatsächlich geleistete Arbeit in den begünstigten Zeiten gezahlt wird.
Folgende Situationen führen zur Steuerpflicht:
- Der Zuschlag ist höher als der erlaubte Prozentsatz (zum Beispiel mehr als 25 % für normale Nachtarbeit)
- Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Nachtausgleich, ohne dass tatsächlich Nachtarbeit geleistet wird
- Der Grundlohn übersteigt 50 Euro pro Stunde (der Teil über 50 Euro wird nicht für die Berechnung berücksichtigt)
- Zuschläge werden als Urlaubsabgeltung oder für Krankheitstage gezahlt
Kurz gesagt: Die Steuerfreiheit ist an echte Schichtarbeitszeiten gebunden. Wer also zum Beispiel Urlaub nimmt und trotzdem einen Nachtschichtzuschlag erhält, muss diesen versteuern.
Wie werden steuerfreie Zuschläge in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen?
Steuerfreie Schichtzuschläge werden in der Gehaltsabrechnung getrennt vom regulären Lohn ausgewiesen. Sie erscheinen als eigene Position, zum Beispiel als „Nachtzuschlag steuerfrei“ oder „Sonntagszuschlag steuerfrei“. So ist auf den ersten Blick erkennbar, welcher Teil des Lohns versteuert wird und welcher nicht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die steuerfreien Beträge korrekt zu berechnen und auszuweisen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung, die jeder Arbeitnehmer am Jahresende bekommt, tauchen steuerfreie Zuschläge in der Regel nicht auf, weil sie eben nicht der Lohnsteuer unterliegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abrechnung korrekt ist, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt nach einer Aufschlüsselung fragen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Lohnabrechnung zu verstehen – unabhängig von Position oder Qualifikation.
Müssen steuerfreie Schichtzuschläge in der Steuererklärung angegeben werden?
Nein, steuerfreie Schichtzuschläge müssen in der Steuererklärung grundsätzlich nicht angegeben werden. Da sie bereits beim Arbeitgeber korrekt als steuerfrei behandelt wurden, gibt es für das Finanzamt keinen Grund, sie erneut zu prüfen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Finanzamt prüft, ob bestimmte Abzüge oder Freibeträge korrekt berechnet wurden, kann es relevant sein, wie hoch der Gesamtlohn inklusive aller Zuschläge war. In solchen Fällen kann das Finanzamt Nachweise verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, alle Gehaltsabrechnungen mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Wer steuerpflichtige Zuschläge erhalten hat, also Beträge, die über den gesetzlichen Grenzen liegen, muss diese natürlich in der Steuererklärung angeben. Diese stehen dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.
So hilft temPERSO bei Schichtarbeit Jobs
Wir bei temPERSO vermitteln Schichtarbeit Jobs in Baden-Württemberg und Bayern – in der Produktion, Logistik und im gewerblich-technischen Bereich, aber auch in kaufmännischen und administrativen Tätigkeitsfeldern. Ob Berufseinsteiger, erfahrene Fachkraft, Spezialist oder Führungskraft: Wir erklären Ihnen von Anfang an, welche Zuschläge Sie erwarten können und wie diese abgerechnet werden.
Was wir für Sie tun:
- Transparente Erklärung aller Zuschläge und Schichtmodelle vor Beginn des Jobs
- Flexible Modelle: Teilzeit, Nachtschicht, Wechselschicht
- Unterstützung bei der Bewerbung – vom Lebenslauf bis zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch, für alle Qualifikationsstufen
- Mehrsprachige Ansprechpartner an unseren Standorten (Rumänisch, Ungarisch)
- Unterkunftsvermittlung für Mitarbeiter, die von weiter weg kommen
- Fahrdienst zu den Einsatzorten, wo verfügbar
- Möglichkeit zur Übernahme in eine Festanstellung beim Kundenbetrieb – auch in Positionen mit Verantwortung und Entwicklungsperspektive
Eine einzige Bewerbung genügt, um Zugang zu vielen Schichtarbeit Jobs in der Nähe zu bekommen. Bewerben Sie sich jetzt direkt bei temPERSO über unser Bewerberportal, und wir finden gemeinsam den passenden Job für Sie.
Ähnliche Artikel
- Wie nutze ich eine Stellenanzeige zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch?
- Wie findet man schnell einen Schichtarbeit Job in der Region?
- Wie hilft ein Personaldienstleister beim Berufseinstieg?
- Wie passt man eine Bewerbungsschreiben-Vorlage an die Stelle an?
- Sollte man sich auf eine Stelle bewerben wenn man nicht alle Anforderungen erfüllt?