Berufsbild Lokführer/in

Inhalt

Tätigkeiten eines Lokführers / einer Lokführerin

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport führen Loks und Triebfahrzeuge im Nah- und Fernverkehr oder fahren als Begleiter/innen im Führerstand mit. Sie rangieren, stellen einzelne Züge zusammen und sorgen dafür, dass die richtigen Wagen in der erforderlichen Anzahl an die jeweilige Lok angekoppelt werden. Die Betriebssicherheit prüfen sie zum Beispiel anhand von Bremsproben. Zudem sorgen sie für die sichere Beförderung der Reisenden sowie den reibungslosen Transport von Gütern und Gepäck. Bei Abweichungen vom Regelbetrieb oder Störungen veranlassen sie Notsignale oder riegeln Gleise ab.

Was macht ein/e Lokführer/in?

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport steuern Loks und Triebfahrzeuge im Nah- und Fernverkehr und transportieren dabei Personen und Güter. Sie sorgen in der Regel als Lokführer/innen, aber auch als S- und U-Bahn-Fahrer/innen für einen reibungslosen Ablauf im Schienenverkehr.

Bevor die Fahrt losgehen kann, ist viel zu erledigen. Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport stellen Züge zusammen, führen Rangierfahrten durch und prüfen die Betriebssicherheit. Die Eisenbahner/innen testen alle Funktionen, zum Beispiel die Bremsen, die Funkfernsteuerung der Lok und andere Bedienelemente. Wenn die Lok in Ordnung ist, rangieren sie diese zu dem bereits gebildeten Zug.

Das kann im Handbetrieb oder mittels computergestützter Fernsteuerung geschehen – dabei richten sich die Eisenbahner/innen immer nach den Anweisungen der Fahrdienstleiter/innen im Stellwerk. Zuletzt verbinden sie die Luftleitungen der Lok und der Wagen und überprüfen, ob die Bremsen des Zuges funktionieren.

In der Fachrichtung Lokführer und Transport steuern Eisenbahner/innen im Betriebsdienst die Loks oder fahren als Begleiter/innen im Führerstand mit. Da der Zugverkehr meist zentral gesteuert wird, stehen die Eisenbahner/innen in engem Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen im Stellwerk.

Züge werden je nach Bauart und Anhängelast unterschiedlich gefahren. Oft sind die Lokführer/innen auf bestimmte Zugtypen spezialisiert, sie können aber nach einer Schulung auch andere Zugtypen übernehmen.

Beim Anfahren, Beschleunigen und Bremsen nehmen Eisenbahner/innen im Betriebsdienst Rücksicht auf die Fahrgäste bzw. die Ladung. Sie sind für die sichere Ankunft der Fahrgäste verantwortlich, aber auch für den sicheren Transport von Gütern aller Art.

Lokführer/innen im Betriebsdienst richten sich nach den Angaben in ihrem Fahrplan, z.B. zur Geschwindigkeit, und den Streckensignalen, achten aber auch genau auf den Fahrweg. Da Züge auch in den frühen Morgenstunden und spät am Abend sowie teilweise in der Nacht fahren, arbeiten Eisenbahner/innen im Betriebsdienst häufig im Schichtdienst.

In besonderen Situationen fahren sie ggf. ohne Hauptsignal oder gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung. Bei Gleisen, die für den regulären Zugverkehr gesperrt sind, führen sie auf Anweisung der Fahrdienstleitung auch Sperrfahrten durch. Dabei fahren sie dann “auf Sicht” statt nach elektronischen Signalen.

Wenn Störungen auftreten, z.B. die Bremsen des Triebwagens nicht mehr einwandfrei funktionieren oder die technische Kommunikation mit der Fahrdienstleitung unterbrochen ist, müssen Eisenbahner/innen sofort reagieren. Ihre Arbeit ist durch strenge gesetzliche und betriebsinterne Vorschriften geregelt, die die Sicherheit im Schienenverkehr garantieren sollen. Verstöße wie die Missachtung eines Signals können zu schweren Unfällen führen.

In Gefahrensituationen setzen Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport beispielsweise Notrufe ab, halten gefährdete Züge an, veranlassen Notsignale oder riegeln Gleise ab.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Triebfahrzeuge prüfen
    • Abfahrtsbereitschaft herstellen und prüfen; Fehlerursachen z.B. an Antrieb, Laufwerk, Untergestell, Bremsen oder Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen finden
    • Mängelberichte anfertigen, Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen
    • Fahrzeuge warten und pflegen
  • Zugfahrten durchführen
    • im Regelbetrieb: Bauart der Züge, Anhängelasten usw. berücksichtigen; Fahrweg beobachten, Fahrpläne anwenden, Sicherheitseinrichtungen bedienen, Anzeigen beachten; besondere Regelungen beim Transport von Gefahrgut und anderen außergewöhnlichen Gütern anwenden
    • bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen: z.B. Fahrten ohne Hauptsignal oder Sperrfahrten durchführen; zur Gefahrenabwehr Notrufe absetzen, Notsignale anbringen, Gleise abriegeln, gefährdete Züge anhalten; bei nicht funktionierenden Bahnübergangssicherungsanlagen besondere Maßnahmen treffen
  • Rangierfahrten durchführen
    • Züge in Bahnhöfen, Container- oder Gleisanschlussanlagen zusammenstellen und rangieren, im Handbetrieb oder per computergestützte Fernsteuerung; nach dem Rangieren Kupplungen überprüfen
    • Züge abfahrbereit parken
    • sich mit der Fahrdienstleitung über die Rangierfahrten verständigen
    • Aufgaben eines Rangierleiters/einer Rangierleiterin wahrnehmen

Arbeitsgegenstände

  • Fahrzeuge, z.B.: Rangier- und Arbeitsloks, Dieselloks, elektrische Lokomotiven, ICE-Triebwagen
  • Transportgut, z.B.: Stück-, Express- und Gefahrgut
  • Unterlagen, z.B.: Fahrpläne, Zugmeldebücher, Begleitpapiere, technische Regelwerke, gesetzliche und betriebsinterne Vorschriften
Finden Sie bei uns Ihren Traumjob als Lokführer/in!

Zugang zur Tätigkeit als Lokführer/in

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Eisenbahner/in im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport.

Zugang zur Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Für den Zugang zur Ausbildung werden i.d.R. Eignungstests zur Feststellung der gesundheitlichen und psychologischen Eignung sowie ein Mindestalter von z.B. 16 Jahren vorausgesetzt.

 

BerufsbezeichnungBerufskundliche Gruppe

Eisenbahner/in – Betriebsdienst – Lokführer und Transport

Diesen Beruf haben Sie aktuell ausgewählt.

Duale Ausbildung

Sonstige Zugangsbedingungen

Um Betriebstätigkeiten auszuüben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Lokomotiven und andere Antriebsfahrzeuge dürfen erst mit 21 Jahren geführt werden. Darüber hinaus wird die körperliche Tauglichkeit vorausgesetzt.

Wer ein Eisenbahnfahrzeug bewegt, benötigt eine Fahrberechtigung (z.B. Triebfahrzeugführerschein).

Schulische Vorkenntnisse

Im Jahr 2017 gab es 492 Ausbildungsanfänger/innen. 58 Prozent der zukünftigen Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 28 Prozent besaßen die Hochschulreife . Zwölf Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Quelle: Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Mathematik/Physik: Angehende Lokführer/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport berechnen z.B. das Gesamtgewicht neu zusammengestellter Züge und erstellen Bremswegberechnungen. Daher sind Kenntnisse in Mathematik und Physik notwendig.
  • Werken/Technik: Gute Kenntnisse in diesen Schulfächern sind z.B. bei Wartungsarbeiten oder beim Überprüfen der Betriebssicherheit und bei der Suche nach Fehlerursachen an Bremsen oder Antrieb vorteilhaft.
  • Deutsch: Zukünftige Lokführer/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Fahrweg müssen die deutsche Sprache sicher beherrschen, um z.B. die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften sowie die Angaben in ihren Fahrplänen zu verstehen. Im Berufsalltag ist die eindeutige Kommunikation mit der Fahrdienstleitung von größter Bedeutung.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Tätigkeit als Eisenbahner/in im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit für anerkannte Ausbildungsberufe bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
D – 90443 Nürnberg
Tel. +49.911.815060
Fax +49.911.81506100
Email: info@ihk-fosa.de
http://www.ihk-fosa.de

Über Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse informiert KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

Dienstleistungsberufe (akademisch/nicht-akademisch)

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Wir finden Ihren Traumjob als Lokführer/in!

Ausbildung zum Lokführer / zur Lokführerin

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
  • welche verschiedenen Bahnanlagen es gibt und wie man Bahnübergangssicherungsanlagen bedient
  • wie man Züge bildet und dabei z.B. Fahrzeuggewichte, -abmessungen und Radsatzlasten in Hinblick auf die Beschaffenheit der Bahnanlagen beurteilt
  • wie Wagen zu prüfen sind, z.B. Kontroll- und Überwachungsfristen und Betriebssicherheit
  • wie man die Aufsicht am Zug durchführt, z.B. die Abfahrbereitschaft feststellt und den Abfahrauftrag erteilt
  • wie man Triebfahrzeuge prüft und bedient
  • wie man Fahrten im Regelbetrieb durchführt
  • wie man Fahrten bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen durchführt
  • wie man das Qualitätsmanagementsystem des Ausbildungsbetriebes anwendet
  • wie der Fahrdienst zu leiten ist, z.B. wie man den ordnungsgemäßen Verlauf von Zugfahrten feststellt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fahrzeuge auf Verwendbarkeit und Sicherheit prüfen, Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb einleiten)
  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in” eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich – über die Erstausbildung hinaus – zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.: Europaassistent/in

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

1. & 2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsübergreifend):

  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Kundenkommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit
  • Bewerten des Arbeitsergebnisses
    Eisenbahnbetrieb
  • Begleiten von Triebfahrzeugen
  • Rangieren
  • Bilden von Zügen
  • Prüfen von Wagen
  • Prüfen von Bremsen
  • Aufsicht am Zug
  • Leiten des Fahrdienstes
  • logistische Prozesse und
  • Qualitätsmanagement

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Infrastruktur eines Bahnbetriebes zur Erbringung von Verkehrsleistungen nutzen
  • Fahrten im Bahnhof sichern
  • Fahrten auf der Strecke sichern
  • Fahrzeuge auf Verwendbarkeit und Sicherheit prüfen
  • Bremseinrichtungen von Fahrzeugen prüfen
  • Rangierfahrten durchführen
  • Züge bilden
  • Zugfahrten durchführen
  • Züge im Regelbetrieb leiten
  • Triebfahrzeuge prüfen und bedienen

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsbezogen) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Prüfen von Triebfahrzeugen
  • Bedienen von Triebfahrzeugen
  • Durchführen von Fahrten im Regelbetrieb
  • Durchführen von Fahrten bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Zugfahrten bei Abweichungen vom Regelbetrieb durchführen
  • Züge bei betrieblichen und technischen Abweichungen leiten
  • Triebfahrzeuge führen
  • Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb einleiten
  • Verkehrsleistungen planen, durchführen und bewerten

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsdauer und -abschluss

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Nach der Ausbildung erhält man die Auszeichnung Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerin im Betriebsdienst – Fachrichtung Lokführer und Transport.

Ausbildungssituation als Lokführer/in

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. als Begleiter/in im Führerstand mitfahren, Züge zusammenstellen, Streckensignale beachten
  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: Führerstand von Triebwagen oder Lokomotiven bei Lärm, an Gleisanlagen im Freien bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen
  • Kleidung: in der Regel unternehmenseigene Uniform, z.T. Schutzkleidung (z.B. Warnkleidung in Signalfarbe, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe)
  • Arbeitszeit: Schichtarbeit, z.T. längere Abwesenheit vom Wohnort
  • Anforderungen:
    • Umsicht (z.B. beim Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Ein- und Ausfahren auf Bahnhöfen bzw. Rangierfahrten)
    • Beobachtungsgenauigkeit, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit (z.B. Beachten von Anzeigen, Signalen und der Fahrstrecke)
    • Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Erkennen von und Reagieren auf Gefahrensituationen)
    • Technisches Verständnis und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überprüfen der Betriebssicherheit)

An der Berufsschule

  • Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen laut Berufsbildungsgesetz in jedem Fall eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren. Orientierungsmöglichkeiten bieten die einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Deutsche Bahn AG (monatlich brutto):

  1. Ausbildungsjahr: € 964
  2. Ausbildungsjahr: € 1.033
  3. Ausbildungsjahr: € 1.101

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Verdienstmöglichkeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.794 bis € 3.020

Ausbildungsorte

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind:

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Eisenbahnunternehmen): Lokomotiven, im Freien
  • Berufsschule: Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg): Berufliche Schule Wirtschaft, Verkehrstechnik und Berufsvorbereitung – Bergedorf
    Billwerder Billdeich 620
    D – 21033 Hamburg
    +49.40.4289220
    Fax +49.40.428922220
    Email: bs07@hibb.hamburg.de
    http://bs07-hamburg.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Finden Sie bei uns Ihren Traumjob!

Weiterbildungsmöglichkeiten als Lokführer/in

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schienenverkehr, Gefahrguttransport, Ladungssicherung).

Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung des Bahnnetzes zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport entwickeln.

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Meister/Meisterin für Bahnverkehr oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Verkehrstechnik mit dem Schwerpunkt Eisenbahnbetrieb).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Verkehrsingenieurwesen).

BerufsbezeichnungBerufskundliche Gruppe
Meister/in – BahnverkehrMeisterweiterbildung
Techniker/in – Verkehrstechnik (Eisenbahnbetrieb)Technikerweiterbildung
Techniker/in – Verkehrstechnik (Verkehrsmanagement)Technikerweiterbildung
Fachwirt/in – BahnbetriebKaufmännische Weiterbildung
Fachwirt/in – Güterverkehr und LogistikKaufmännische Weiterbildung
Verkehrsingenieurwesen (grundständig)Studienfach
Fahrzeugtechnik (grundständig)Studienfach
Technische/r Fachwirt/inKaufmännische Weiterbildung
Ausbilder/in – Anerkannte AusbildungsberufeAndere Weiterbildung
Logistik, Supply-Chain-Management (grundständig)Studienfach

Möglichkeiten nach der Ausbildung zum/zur Lokführer/in

  • Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern: Eine gute Startposition können sich angehende Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”.
  • Die passende Beschäftigung finden: Nach ihrer Ausbildung arbeiten Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport bei Schienennetzbetreibern im Personen- und Güterverkehr.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit sichern: Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Schienenverkehr bis hin zu Ladungssicherung.
  • Beruflich weiterkommen: Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Meister/Meisterin für Bahnverkehr abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Verkehrsingenieurwesen erwerben.

Kompetenzen eines/einer Lokführer/in

Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können
  • Bahnbetriebsdienst
  • Lokomotivführung
  • Rangierbetrieb
  • Schienenverkehr Transport
  • Beladen, Entladen
  • Betriebssicherheit von Transportmitteln kontrollieren
  • Disposition (Güterverkehr)
  • Disposition (Personenverkehr)
  • Kundenberatung, -betreuung
  • Transportsicherung, -bewachung
  • Werkbahnbetrieb
  • Zugbegleitservice

Hilfreiche Interessen für den Beruf als Lokführer/in

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.
  • Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
    • Steuern von Loks und Triebfahrzeugen im Nah- und Fernverkehr
    • Zusammenstellen und Rangieren von Zügen in Bahnhöfen, Container- oder Gleisanschlussanlagen
    • Warten und Pflegen von Fahrzeugen
  • Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten
    • Anfertigen von Mängelberichten
    • Überprüfen der Betriebssicherheit
  • Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten
    • Finden von Fehlerursachen z.B. an Antrieb, Bremsen oder Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen

Arbeits-/ Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.
  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft(z.B. Bereitschaft, bei personellen Engpässen und saisonalen Arbeitsspitzen außerplanmäßige Dienstzeiten zu übernehmen)
  • Sorgfalt(z.B. genaues Überprüfen der Betriebssicherheit)
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft(z.B. Einhalten der Sicherheitsbestimmungen, um Fahrgäste nicht zu gefährden)
  • Selbstständige Arbeitsweise(z.B. eigenständiges Erkennen und Erledigen der Aufgaben bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen)
  • Umsicht(z.B. Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Ein- und Ausfahren auf Bahnhöfen, Rangierfahrten)
  • Psychische Belastbarkeit (z.B. leistungsfähig bleiben beim ständigen Arbeiten in Wechselschicht)

Wichtige Fähigkeiten, Kenntnisse & Fertigkeiten als Lokführer/in

Folgende Fähigkeiten , Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.
Fähigkeiten:
  • Knapp durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Knapp durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. Rangieren von Zügen in Bahnhöfen; Durchführen von Fahrten ohne Hauptsignal bei Störungen)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. frühzeitiges Erkennen von Gefahrsituationen im Rangierbetrieb)
  • Konzentration (z.B. sicheres Führen von Loks und Triebfahrzeugen auch unter erschwerten Bedingungen)
  • Daueraufmerksamkeit (z.B. Beachten von Anzeigen, Signalen und der Fahrstrecke während teilweise langer Fahrten)
  • Handgeschick (z.B. Bedienen von Stellwerkseinrichtungen)

 

  • Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Beachten von Anzeigen; unmittelbares Handeln aufgrund von Signalen, um Unfälle zu verhindern)
  • Auge-Hand-Koordination (z.B. Zusammenkuppeln der Waggons)
  • Handwerkliches Geschick (z.B. Durchführen von Wartungsarbeiten)
  • Technisches Verständnis (z.B. Kontrollieren der Betriebssicherheit; Erkennen von Störungen beispielsweise an Antrieb, Laufwerk, Untergestell, Bremsen)
  • Räumliche Orientierung (z.B. Zurechtfinden auf Bahnhöfen und Rangierbahnhöfen)

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten:
  • Rechenfertigkeiten (z.B. Berechnen des Gesamtgewichts neu zusammengestellter Züge; Durchführen von Bremswegberechnungen)
  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Kommunizieren per Funk mit Kollegen und Kolleginnen im Stellwerk)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Informieren von Fahrgästen über Reise-, Transport- und Verlademöglichkeiten, Tarife und Fahrpläne)
Finden Sie bei uns Ihren Traumjob!

Arbeitsbedingungen für Lokführer/innen

Arbeitsorte

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport arbeiten in erster Linie
  • auf Triebfahrzeugen (z.B. Elektro- oder Diesellokomotiven, Triebwagen, Rangierlokomotiven)
  • in Betriebswerken
  • im Freien auf Gleisanlagen

Arbeitssituation

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport arbeiten in z.T. computergesteuerten Führerständen von Triebwagen und Lokomotiven. Dabei tragen sie in der Regel die Uniform des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind. Um sich vor Verletzungen zu schützen, tragen sie auch entsprechende Schutzkleidung, z.B. Arbeitskleidung in Signalfarben, Sicherheitsschuhe und Schutzhelm. Bei allen ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie die einschlägigen Transport- und Unfallverhütungsvorschriften. Bei Rangierarbeiten oder beim Überprüfen der Kupplungen sowie der Bremsanlagen halten sie sich auch im Freien auf und sind dabei der Witterung ausgesetzt. Im Schienenverkehr ist Schichtarbeit üblich. Wenn sie im Langstreckenverkehr tätig sind, übernachten sie oft auswärts, ggf. auch im Ausland. Da die Eisenbahner/innen sowohl für Personen als auch für Sachwerte Verantwortung tragen, sind Umsicht, ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit, ein gutes Auge und eine schnelle Reaktionsfähigkeit erforderlich. Technisches Verständnis wird für die Kontrolle der Betriebssicherheit von Antrieb, Laufwerk, Untergestell, Bremsen usw. benötigt. Fahrgäste informieren sie serviceorientiert.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Rangier- oder Arbeitsloks)
  • Handarbeit (z.B. Stellwerkseinrichtungen bedienen)
  • Unfallgefahr (beim Ein- und Ausfahren auf Bahnhöfen, bei Rangierfahrten)
  • Alleinarbeit
  • Schichtarbeit
  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Transport- und Unfallverhütungsvorschriften)
  • Kundenkontakt (z.B. Fahrgäste über Reise-, Transport- und Verlademöglichkeiten, Tarife und Fahrpläne informieren)
  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (im Langstreckenverkehr auswärts übernachten)
  • Verantwortung für Personen (im Personenverkehr)
  • Verantwortung für Sachwerte (im Güterverkehr)
  • Arbeit im Sitzen (im Führerstand einer Lokomotive)
Finden Sie bei uns Ihren Traumjob!

Berufliche Einsatzmöglichkeiten als Lokführer/in

Berufliche Einsatzmöglichkeit im Tätigkeitsfeld Fahrzeugführung im Straßenverkehr Schienenfahrzeugführer/Schienenfahrzeugführerin.

Ähnliche Berufe

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.

Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.

Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Eisenbahner/in im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport an:

Job- und Besetzungsalternativen für die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):

in angrenzenden Berufen:

Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:

Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)

Folgende weitere Beschäftigungsalternative bietet sich für den Beruf Eisenbahner/in im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport an:

Tätigkeitsfeld Servicedienstleistungen im Personenverkehr

Gemeinsamkeit:

Dienstleistungen im Personenverkehr disponieren, abwickeln und überwachen

Finden Sie bei uns Ihren Traumjob!

Gesundheitliche Aspekte des Berufs als Lokführer/in

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.

    • Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Stellwerkseinrichtungen bedienen; Züge zusammenkoppeln)
    • Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Betriebsmeldungen über Funk weitergeben; Notfälle melden)

Sehvermögen für die Ferne – auch korrigiert (z.B. Signale, Zeichen oder Hindernisse auf der Fahrstrecke frühzeitig erkennen)

  • Nahsehvermögen – auch korrigiert (z.B. Fahrpläne, Zugmeldebücher, Begleitpapiere, technische Regelwerke sowie gesetzliche und betriebsinterne Vorschriften lesen)
  • Farbsehvermögen (z.B. Streckensignale und Lichtzeichen richtig erkennen)
  • Räumliches Sehvermögen (z.B. bei der Einfahrt in den Bahnhof Abstände richtig erkennen und Zug entsprechend abbremsen)
  • Sehvermögen im Dunkeln/in der Dämmerung – Dämmerungssehen (z.B. Rangierfahrten bei Dämmerung oder nachts durchführen)
  • Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. sich per Funk mit der Fahrdienstleitung über die Rangierfahrten verständigen)
  • (Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. bei Betriebsstörungen oder in Gefahrensituationen rasch und besonnen Entscheidungen treffen)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.

  • Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Stellwerkseinrichtungen bedienen; Züge zusammenkoppeln)
  • Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Betriebsmeldungen über Funk weitergeben; Notfälle melden)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Ferne (z.B. Signale, Zeichen oder Hindernisse auf der Fahrstrecke frühzeitig erkennen)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Fahrpläne, Zugmeldebücher, Begleitpapiere, technische Regelwerke sowie gesetzliche und betriebsinterne Vorschriften lesen)
  • Farbsinnstörungen (z.B. Streckensignale und Lichtzeichen richtig erkennen)
  • Fehlendes/gestörtes räumliches Sehvermögen (z.B. bei der Einfahrt in den Bahnhof Abstände richtig erkennen und Zug entsprechend abbremsen)
  • Schlechtes Dämmerungssehen, Nachtblindheit (z.B. Rangierfahrten bei Dämmerung oder nachts durchführen)
  • Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. sich per Funk mit der Fahrdienstleitung über die Rangierfahrten verständigen)
  • Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. bei Betriebsstörungen oder in Gefahrensituationen rasch und besonnen Entscheidungen treffen)
  • Schwere Anfallsleiden (z.B. erhöhtes Unfallrisiko)
  • Suchtkrankheiten (z.B. hohe Verantwortung für Personen und Sachwerte)
  • Stoffwechselkrankheiten (z.B. bei Belastungen durch Schicht- und Nachtarbeit)
  • Chronische Magen- oder Darmleiden (z.B. bei Belastungen durch Schicht- und Nachtarbeit)

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Finden Sie bei uns Ihren Traumjob!

Weitere Berufsbezeichnungen für Loführer/innen

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Eisenbahner/in – Betriebsdienst – Lokführer und Transport

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Lokführer/in
  • Triebfahrzeugführer/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Fahrzeugschlosser/Fahrzeugschlosserin – Lokomotivführer/Triebfahrzeugführer/Lokomotivführerin/Triebfahrzeugführerin
    (Ausbildungsberuf von 1976 bis 1985)
  • Schienenfahrzeugschlosser/Schienenfahrzeugschlosserin – Triebfahrzeugführer/Triebfahrzeugführerin
    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Typische Branchen

Arbeitsbereiche/Branchen

Eisenbahner/innen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport finden Beschäftigung in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs.

Branchen im Einzelnen

  • Straßen-, Schienenverkehr
    • Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
    • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
    • Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis), insbesondere mit Stadtschnellbahnen