In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in.
Man benötigt eine für den jeweiligen Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis.
Wer im Güterkraft- oder Personenverkehr Fahrten auf öffentlichen Straßen mit bestimmten Fahrzeugen durchführt, muss eine Grundqualifikation nachweisen bzw. sich regelmäßig weiterbilden.
Berufsbezeichnung | Berufskundliche Gruppe |
Berufskraftfahrer/in Diesen Beruf haben Sie aktuell ausgewählt. | Duale Ausbildung |
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss ein.
Für den Zugang zur Ausbildung wird z.B. gefordert:
Schulische Vorbildung in der Praxis
Im Jahr 2017 gab es 3.297 Ausbildungsanfänger/innen. 53 Prozent der zukünftigen Berufskraftfahrer/innen verfügten über einen Hauptschulabschluss , 32 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Sieben Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Fünf Prozent verfügten über die Hochschulreife .
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
In der Ausbildung sind Kenntnisse der Mathematik erforderlich, z.B. um den Kraftstoffverbrauch auszurechnen.
Der Umgang mit Formularen sowie das Lesen von Betriebsanleitungen setzen gute Deutschkenntnisse voraus.
Kenntnisse im Bereich Werken und Technik sind in der Ausbildung für das Ausführen einfacher Reparaturen erforderlich.
Um die Fahrphysik von Automobilen zu verstehen, sind für die Auszubildenden Kenntnisse in Physik wichtig.
Zur Verständigung mit ausländischen Kunden sind für angehende Berufskraftfahrer/innen Kenntnisse der englischen Sprache und weiterer Fremdsprachen von Vorteil.
Die Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit für anerkannte Ausbildungsberufe bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
D – 90443 Nürnberg
Tel. +49.911.815060
Fax +49.911.81506100
Email: info@ihk-fosa.de
http://www.ihk-fosa.de
Über Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse informiert KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung
Dienstleistungsberufe (akademisch/nicht-akademisch)
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.
Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.
Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.
Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
Folgende Fähigkeiten , Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.
Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit Hauptschulabschluss.
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
Die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in” eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich – über die Erstausbildung hinaus – zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Hinweis:
Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben. Hierbei gilt:
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen laut Berufsbildungsgesetz
in jedem Fall eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren. Orientierungsmöglichkeiten bieten die einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel privates Verkehrsgewerbe (monatlich brutto – je nach Bundesland):
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
3 Jahre
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Berufskraftfahrer/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Berufskraftfahrer/innen sind im Personenverkehr beispielsweise als Busfahrer/innen im Linienverkehr oder im Reiseverkehr tätig. Im Güterverkehr sind sie hauptsächlich mit dem Lkw unterwegs. Sie verbringen viel Zeit hinter dem Steuer und kennen die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland. Vor Fahrtantritt führen sie eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfen sie z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nehmen sie das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Sie sorgen dafür, dass das Gewicht der Ladung gleichmäßig verteilt ist, und kontrollieren die mitzuführenden Papiere und die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs.
Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Anhand der Fahraufträge, die sie von Disponenten/Disponentinnen oder Fuhrparkleitern/Fuhrparkleiterinnen erhalten, legen Berufskraftfahrer/innen die Fahrtrouten fest und planen Lenk- und Ruhezeiten. In der Kabine programmieren sie den digitalen Tachometer und die Mauterfassung. Während das Fahrzeug beladen wird, prüfen sie die Frachtpapiere. Sie achten darauf, dass der Transportraum bestmöglich ausgenutzt wird. Ist die Ladung gesichert, können sie die Fahrt antreten. Den größten Teil ihres Arbeitstags verbringen sie hinter dem Steuer. Häufig sind sie auch nachts unterwegs. Führen sie grenzüberschreitende Transporte durch, erledigen sie die Zollformalitäten. Beim Empfänger angekommen, lassen sie sich den Empfang der Lieferung bestätigen und überwachen das Ausladen. Ggf. nehmen sie Rollgeld oder Nachnahmen entgegen. Unterwegs erhalten sie von ihren Disponenten/Disponentinnen, mit denen sie per Funk oder Mobiltelefon verbunden sind, u.U. die Anweisung, am Zielort eine neue Ladung zu übernehmen, denn Leerfahrten sind teuer.
Als Busfahrer/innen im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr haben Berufskraftfahrer/innen mit den verschiedensten Menschen zu tun: mit Schulkindern auf dem Schulweg, Urlaubern auf dem Weg zum Ferienort, Fußballern auf der Fahrt zum Spiel. Im Linienverkehr fahren Berufskraftfahrer/innen von Haltestelle zu Haltestelle, durch enge Innenstädte, über Landstraßen, in Fernlinienbussen auch über die Autobahn. Sie kontrollieren und verkaufen Fahrscheine, geben Fahrgästen Auskünfte über Tarifzonen, Anschluss- oder Umsteigemöglichkeiten und unterstützen Menschen mit Behinderung beim Ein- und Aussteigen. Oft arbeiten sie im Schichtdienst, denn Linienbusse verkehren von frühmorgens bis spät in die Nacht. Doch ob im Berufsverkehr oder an ruhigen Sonntagen – der Fahrplan muss eingehalten werden.
Im Reiseverkehr sind Berufskraftfahrer/innen oft mehrere Tage unterwegs. Auch hier kommen Nachtfahrten oder Fahrten an den Wochenenden vor. Vor der Fahrt kontrollieren sie die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs und die Bordausstattung, insbesondere Bordküchen oder -toiletten, und versichern sich, dass der Kühlschrank mit Getränken gefüllt ist. Sie nehmen das Gepäck der Fahrgäste entgegen, verstauen Koffer, Taschen, Sportgeräte im Gepäckraum oder in speziellen Anhängern.
Berufskraftfahrer/innen achten auf den technischen Zustand ihrer Busse oder Lkws, wirken bei der Pflege und Wartung mit und überwachen den Ersatzteilbestand des Fahrzeugs. Vor Fahrtantritt führen sie Übernahme- und Abfahrtskontrollen durch. Sie kontrollieren z.B. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Motor und prüfen, ob Anhänger oder Auflieger sicher befestigt sind. Sollte es unterwegs trotzdem zu einer Panne kommen, sind Berufskraftfahrer/innen in der Lage, kleinere Störungen selbst zu beheben.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.310
Quelle:
Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Tätigkeitsbezeichnungen
Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen
Berufskraftfahrer/innen arbeiten in erster Linie
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
Berufskraftfahrer/innen steuern und bedienen ihr Fahrzeug vom Führerhaus aus. Dazu nutzen sie eine Vielzahl an technischen Instrumenten und Bordsystemen, z.B. digitale Fahrtenschreiber, Mautgerät oder Funkgerät. Je nach Aufgabenstellung tragen sie Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Signalweste. Bei all ihren Tätigkeiten halten sie sich an die einschlägigen Transport- und Unfallverhütungsvorschriften. Beim Be- und Entladen im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. Wenn sie Fahrzeuge warten, kommen sie mit Motorölen und Schmierstoffen in Berührung. Bei der Personenbeförderung haben sie Kontakt zu Fahrgästen. Berufskraftfahrer/innen haben unregelmäßige Arbeitszeiten. Im Fernverkehr sind sie oft mehrere Tage unterwegs und müssen in Kauf nehmen, dass sie ihre Ruhezeiten fern vom Wohnort verbringen müssen. Im Linienverkehr ist Schichtdienst üblich.
Da Berufskraftfahrer/innen sowohl für Personen als auch für Sachwerte Verantwortung tragen, sind Umsicht, ein hohes Maß an Konzentration, ein gutes Auge und schnelle Reaktionsfähigkeit erforderlich. Technisches Verständnis wird für die Kontrolle der Betriebssicherheit von Antrieb, Fahrwerk, Untergestell, Bremsen usw. benötigt. Auch wenn sie die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten strikt einhalten, ist das lange Sitzen hinter dem Steuer für den Rücken belastend. Mitunter müssen sie kräftig zupacken, z.B. wenn sie einen Reifen wechseln oder beim Be- und Entladen mitarbeiten.
Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Fahrzeuge und Transportgeräte, z.B.: Lkws wie Tanklastzüge, Flüssiggas- und Silotransporter, Kühlwägen, Lebendviehfahrzeuge, Betonmischer, Busse, Muldenkipper, Gabelstapler
Technische Einrichtungen und Kommunikationsmittel, z.B.: Navigationsgeräte, Funkeinrichtungen, Mobiltelefone, Freisprechanlagen, On-Board-Units (zur Abrechnung von Mautgebühren), Fahrtenschreiber
Geräte und Hilfsmittel, z.B.: Pumpen, Kräne, Motoröl, Schmiermittel, Scheibenflüssigkeit
Unterlagen, z.B.: Straßenverkehrsordnung, Sicherheitsvorschriften, Vorschriften zum Transport von Gefahrstoffen, Ladebegleitpapiere, Straßenkarten
Berufskraftfahrer/innen finden Beschäftigung in erster Linie
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
Auch denkbar:
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Güter-/Personenverkehr, Ladungssicherung, Gefahrgut, Kraftfahrzeugtechnik).
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Meister/in für Kraftverkehr oder Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik).
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management oder Fahrzeugtechnik).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Eine gute Startposition können sich angehende Berufskraftfahrer/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”.
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Berufskraftfahrer/innen in Transportunternehmen des Güter- und Personenverkehrs.
Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Güter-/Personenverkehr bis hin zu Kraftfahrzeugtechnik.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Meister/in für Kraftverkehr abzulegen.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management erwerben.
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Gütertransportunternehmen.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:
Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.
Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.
Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:
Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:
Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
Folgende weitere Beschäftigungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:
Gemeinsamkeiten:
Gemeinsamkeiten:
Hinweis: Die genannten Jobalternativen erfordern ggf. eine längere Einarbeitung, eine Zusatzausbildung oder eine neue Ausbildung, die allerdings oft verkürzt absolviert werden kann.
Folgende weitere Besetzungsalternative bietet sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:
Gemeinsamkeiten:
Hinweis: Die genannte Besetzungsalternative erfordert ggf. eine Einarbeitung, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.