Berufsbild Berufskraftfahrer/in

Inhalte

Tätigkeiten eines Berufskraftfahrers/einer Berufskraftfahrerin

Berufskraftfahrer/innen sind im Personenverkehr beispielsweise als Busfahrer/innen im Linienverkehr oder im Reiseverkehr tätig. Im Güterverkehr sind sie hauptsächlich mit dem Lkw unterwegs. Sie verbringen viel Zeit hinter dem Steuer und kennen die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland. Vor Fahrtantritt führen sie eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfen sie z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nehmen sie das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Sie sorgen dafür, dass das Gewicht der Ladung gleichmäßig verteilt ist, und kontrollieren die mitzuführenden Papiere und die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs.

Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.

Anhand der Fahraufträge, die sie von Disponenten/Disponentinnen oder Fuhrparkleitern/Fuhrparkleiterinnen erhalten, legen Berufskraftfahrer/innen die Fahrtrouten fest und planen Lenk- und Ruhezeiten. In der Kabine programmieren sie den digitalen Tachometer und die Mauterfassung. Während das Fahrzeug beladen wird, prüfen sie die Frachtpapiere. Sie achten darauf, dass der Transportraum bestmöglich ausgenutzt wird. Ist die Ladung gesichert, können sie die Fahrt antreten. Den größten Teil ihres Arbeitstags verbringen sie hinter dem Steuer. Häufig sind sie auch nachts unterwegs. Führen sie grenzüberschreitende Transporte durch, erledigen sie die Zollformalitäten. Beim Empfänger angekommen, lassen sie sich den Empfang der Lieferung bestätigen und überwachen das Ausladen. Ggf. nehmen sie Rollgeld oder Nachnahmen entgegen. Unterwegs erhalten sie von ihren Disponenten/Disponentinnen, mit denen sie per Funk oder Mobiltelefon verbunden sind, u.U. die Anweisung, am Zielort eine neue Ladung zu übernehmen, denn Leerfahrten sind teuer.

Als Busfahrer/innen im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr haben Berufskraftfahrer/innen mit den verschiedensten Menschen zu tun: mit Schulkindern auf dem Schulweg, Urlaubern auf dem Weg zum Ferienort, Fußballern auf der Fahrt zum Spiel. Im Linienverkehr fahren Berufskraftfahrer/innen von Haltestelle zu Haltestelle, durch enge Innenstädte, über Landstraßen, in Fernlinienbussen auch über die Autobahn. Sie kontrollieren und verkaufen Fahrscheine, geben Fahrgästen Auskünfte über Tarifzonen, Anschluss- oder Umsteigemöglichkeiten und unterstützen Menschen mit Behinderung beim Ein- und Aussteigen. Oft arbeiten sie im Schichtdienst, denn Linienbusse verkehren von frühmorgens bis spät in die Nacht. Doch ob im Berufsverkehr oder an ruhigen Sonntagen – der Fahrplan muss eingehalten werden.

Im Reiseverkehr sind Berufskraftfahrer/innen oft mehrere Tage unterwegs. Auch hier kommen Nachtfahrten oder Fahrten an den Wochenenden vor. Vor der Fahrt kontrollieren sie die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs und die Bordausstattung, insbesondere Bordküchen oder -toiletten, und versichern sich, dass der Kühlschrank mit Getränken gefüllt ist. Sie nehmen das Gepäck der Fahrgäste entgegen, verstauen Koffer, Taschen, Sportgeräte im Gepäckraum oder in speziellen Anhängern.

Berufskraftfahrer/innen achten auf den technischen Zustand ihrer Busse oder Lkws, wirken bei der Pflege und Wartung mit und überwachen den Ersatzteilbestand des Fahrzeugs. Vor Fahrtantritt führen sie Übernahme- und Abfahrtskontrollen durch. Sie kontrollieren z.B. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Motor und prüfen, ob Anhänger oder Auflieger sicher befestigt sind. Sollte es unterwegs trotzdem zu einer Panne kommen, sind Berufskraftfahrer/innen in der Lage, kleinere Störungen selbst zu beheben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Startvorbereitungen durchführen
    • Fahrzeug und technische Ausstattung auf Funktionsfähigkeit und verkehrssicheren/vorschriftsmäßigen Zustand überprüfen (z.B. Bremsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen, Reifen, Anhänger-, Sattelkupplung)
    • kleinere Mängel beheben
    • Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber (Tachographen) stecken, Mautgerät bedienen
  • im Personenverkehr
    • im Linienverkehr: Ziel- bzw. Streckenschilder vorschriftsmäßig anbringen bzw. elektronische Anzeigetafeln einstellen, Fahrausweise prüfen, Fahrgeld kassieren, Fahrgäste über Fahrkarten/-ausweise, Tarife bzw. Fahrtstrecken informieren
    • im Gelegenheitsverkehr: Gepäck ver- bzw. umladen, Senioren und Menschen mit Behinderung beim Einsteigen helfen
    • im Reiseverkehr: Bordküchen-, Bordtoilettenausstattung kontrollieren
    • Fahrgäste auf das Einhalten von Vorschriften hinweisen, bei Beschädigung des Fahrzeugs oder Gefährdung des Fahrers/der Fahrerin Gäste ggf. von der Beförderung ausschließen
    • Fahrgäste nach Unfällen/Zwischenfällen betreuen
  • im Güterverkehr
    • Ladeauftrag von Disponent/in oder Fuhrparkleiter/in übernehmen
    • Fahrzeuge be- und entladen bzw. beim Be- und Entladen mitarbeiten, Waren bzw. Ladung sichern, auf bestmögliche Ausnutzung des Frachtraumes achten
    • Übereinstimmung der Art der Ladung mit den Angaben in den Ladepapieren kontrollieren
  • Fahrzeugführung
    • Fahrzeug unter Beachtung der verschiedenen gesetzlichen Vorschriften sicher führen, auch in Bezug auf das besondere Fahrverhalten des jeweiligen Fahrzeugs und der ggf. geladenen Güter
    • Fahrzeug wirtschaftlich, d.h. kraftstoffsparend, fahren
    • Lenk- und Ruhezeiten einhalten
  • Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrzeug durchführen
    • Funktionskontrollen bezüglich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs durchführen
    • kleinere Störungen bzw. Defekte beseitigen
    • Fahrzeuge reinigen und pflegen
  • sonstige Tätigkeiten durchführen
    • Fahrtroutenplanung mithilfe von Karten bzw. Navigationssystemen durchführen
    • Fahrtenbuch (Bordbuch) führen
    • Formalitäten bei grenzüberschreitendem Verkehr erledigen (Zollvorschriften, Warenbegleitpapiere)

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Zugang zur Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Man benötigt eine für den jeweiligen Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis.

Wer im Güterkraft- oder Personenverkehr Fahrten auf öffentlichen Straßen mit bestimmten Fahrzeugen durchführt, muss eine Grundqualifikation nachweisen bzw. sich regelmäßig weiterbilden.

BerufsbezeichnungBerufskundliche Gruppe

Berufskraftfahrer/in

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Duale Ausbildung

Zugang zur Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss ein.

Für den Zugang zur Ausbildung wird z.B. gefordert:

  • Mindestalter von 16 bzw. 18 Jahren
  • Führerschein Klasse B
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch medizinisch-psychologische Eignungsuntersuchungen und ein augenärztliches Attest

Schulische Vorkenntnisse

Im Jahr 2017 gab es 3.297 Ausbildungsanfänger/innen. 53 Prozent der zukünftigen Berufskraftfahrer/innen verfügten über einen Hauptschulabschluss , 32 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Sieben Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Fünf Prozent verfügten über die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

  • Mathematik: In der Ausbildung sind Kenntnisse der Mathematik erforderlich, z.B. um den Kraftstoffverbrauch auszurechnen.
  • Deutsch: Der Umgang mit Formularen sowie das Lesen von Betriebsanleitungen setzen gute Deutschkenntnisse voraus.
  • Werken/Technik: Kenntnisse im Bereich Werken und Technik sind in der Ausbildung für das Ausführen einfacher Reparaturen erforderlich.
  • Physik: Um die Fahrphysik von Automobilen zu verstehen, sind für die Auszubildenden Kenntnisse in Physik wichtig.
  • Englisch: Zur Verständigung mit ausländischen Kunden sind für angehende Berufskraftfahrer/innen Kenntnisse der englischen Sprache und weiterer Fremdsprachen von Vorteil.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit für anerkannte Ausbildungsberufe bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
D – 90443 Nürnberg
Tel. +49.911.815060
Fax +49.911.81506100
Email: info@ihk-fosa.de
http://www.ihk-fosa.de

Über Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse informiert KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

Dienstleistungsberufe (akademisch/nicht-akademisch)

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

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Ausbildung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man die Funktionsweise der Fahrzeuge erklärt, z.B. den Motor, die Kraftübertragung, das Fahrwerk oder mechanische und elektrische Systeme
  • wie man die Verkehrssicherheit durch Sichtkontrolle beurteilt, etwa bei Aufbau und Rädern, Motor, Beschilderung, Zubehör oder Sicherungs- und Sicherheitsmitteln
  • wie man Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichert
  • wie Abrechnungen durchgeführt und erbrachte Leistungen dokumentiert werden
  • welchem Verwendungszweck Fahrzeuge und Hilfsmittel zugeordnet werden
  • wie man die Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführt
  • wie man das Transportgut oder Gepäck bei der Annahme nach Art und Menge sowie hinsichtlich offener Mängel prüft, welche Maßnahmen man bei Beanstandungen einleitet
  • wie man die Fahrgastsicherheit feststellt oder die Fahrzeugbeladung und Ladesicherung unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung plant und durchführt
  • wie man die Belange von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigt
  • wie man Kontrollinstrumente abliest und bedient und Informationen auswertet
  • welche Vorschriften bei der Beförderung einzuhalten sind

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Güter verladen, Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen)
  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in” eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich – über die Erstausbildung hinaus – zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.: Europaassistent/in

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

1. – 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  • Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • kundenorientiertes Verhalten
  • Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  • betriebliche Planung und Logistik
  • beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • den eigenen Betrieb repräsentieren
  • Nutzfahrzeuge pflegen und warten
  • Güter verladen
  • Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
  • Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
  • Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
  • Funktion der Bremsanlage überprüfen
  • Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten

 

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. – 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
  • Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
  • qualitätssichernde Maßnahmen

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
  • KOM (Kraft-Omnibusse) im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
  • spezielle Güter transportieren
  • elektronische Geräte einsetzen und bedienen

 

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Hinweis:

Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben. Hierbei gilt:

  • Ab 16 1/2 Jahren können die Auszubildenden die Fahrschule besuchen und die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE erwerben. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt. Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres für Beförderungen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gültig.
  • Ab 17 1/2 Jahren können angehende Berufskraftfahrer/innen die Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE besuchen. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt und kann im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses national eingesetzt werden. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung gibt es keine Mindestaltervorschriften für Beförderungen im Güterkraftverkehr.

Finanzielle Aspekte

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen laut Berufsbildungsgesetz
in jedem Fall eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren. Orientierungsmöglichkeiten bieten die einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel privates Verkehrsgewerbe (monatlich brutto – je nach Bundesland):

  1. Ausbildungsjahr: € 480 bis € 975
  2. Ausbildungsjahr: € 570 bis € 1.025
  3. Ausbildungsjahr: € 640 bis € 1.065

Quellen: Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsdauer /-abschluss

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Abschlussbezeichnung

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb:

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge prüfen, Ladung sichern, Passagiere betreuen
  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: im Führerhaus am Steuer, im Freien oder in Lagerhäusern, z.T. in Fahrzeughallen und Werkstätten bei Maschinenlärm
  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Signalweste
  • Arbeitszeit: unregelmäßig, z.T. Schichtarbeit, längere Abwesenheit vom Wohnort
  • Anforderungen:
    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Überprüfen der Betriebssicherheit oder Einhalten der Lenkzeiten)
    • Umsicht und Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Rangieren oder Rückwärtsfahren)
    • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Beachten von Anzeigen und des Straßenverkehrs)
    • Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Erkennen von und Reagieren auf Gefahrensituationen)
    • Technisches Verständnis (z.B. Kontrolle der Betriebssicherheit von Antrieb, Fahrwerk, Untergestell, Bremsen)

An der Berufsschule:

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsorte

Berufskraftfahrer/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen des Güterkraft-, Reise- oder Personennahverkehrs): Fahrzeuge, Fahrzeughallen, Werkstätten, im Freien
  • Berufsschule: Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Verdienstmöglichkeiten

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.310

Quelle: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten als Berufskraftfahrer/in

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Meister/in für Kraftverkehr oder Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik).

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Güter-/Personenverkehr, Ladungssicherung, Gefahrgut, Kraftfahrzeugtechnik).
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management oder Fahrzeugtechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Möglichkeiten nach Ausbildung

  • Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern: Eine gute Startposition können sich angehende Berufskraftfahrer/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation “Europaassistent/in”.
  • Die passende Beschäftigung finden: Nach ihrer Ausbildung arbeiten Berufskraftfahrer/innen in Transportunternehmen des Güter- und Personenverkehrs.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit sichern: Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Güter-/Personenverkehr bis hin zu Kraftfahrzeugtechnik.
  • Beruflich weiterkommen: Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Meister/in für Kraftverkehr abzulegen.
  • Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management erwerben.
  • Sich selbstständig machen: Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Gütertransportunternehmen.

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Kompetenzen eines Berufskraftfahrers/ einer Berufskraftfahrerin

Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt:

  • Fahrzeugführung
  • Güterverkehr
  • Logistik
  • Personenverkehr
  • Sachkunde Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen (VDI 2700)
  • Speditions-, Lieferverkehr
  • Tourenplanung

Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:

  • Befähigung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Beladen, Entladen
  • Betriebssicherheit von Transportmitteln kontrollieren
  • Busverkehr
  • Disposition (Güterverkehr)
  • Disposition (Personenverkehr)
  • Fahrausweise verkaufen
  • Gefahrgutverladung, -versendung, -transport
  • Linienverkehr
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Reiseverkehr
  • Schwertransport
  • Straßen- und Verkehrsrecht
  • Zollvorschriften, Zollabwicklung

Weitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Kompetenzgruppe “Fahrzeugtypen”
  • Kompetenzgruppe “Führerscheine, Straßenverkehrslizenzen”
  • Kompetenzgruppe “Kfz-Marken”

Hilfreiche Interessen für Berufskreftfahrer/innen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.

  • Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
    • Steuern und Rangieren von schweren Fahrzeugen wie Reisebussen oder Lastkraftwagen und Sattelzügen
    • Warten von Fahrzeugen und Durchführen kleinerer Reparaturen
    • Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen
  • Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten
    • gewissenhaftes Prüfen, ob die Ladung richtig verstaut ist
    • vor Fahrtbeginn: sorgfältiges Überprüfen des Fahrzeugs und der technischen Ausstattung auf Funktionsfähigkeit und verkehrssicheren/vorschriftsmäßigen Zustand
  • Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten
    • analytisch-methodisches Vorgehen bei der Fehlersuche am Fahrzeug im Pannenfall

Arbeits-/ Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.

  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft(z.B. bereitwilliges und tatkräftiges Erledigen auch körperlich besonders anstrengender Arbeiten beim Be- und Entladen von Fahrzeugen im Güterverkehr)
  • Sorgfalt(z.B. fehlerfreies Kassieren und Abrechnen des Fahrgelds; exaktes Kontrollieren der Ladepapiere)
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft(z.B. Einhalten der Lenkzeiten, Sicherung der Ladung, um Unfälle zu vermeiden)
  • Selbstständige Arbeitsweise(z.B. eigenständiges Erkennen und Erledigen von Wartungsarbeiten an Lkws)
  • Umsicht(z.B. Erfassen und Berücksichtigen des Umfelds beim Rangieren oder Rückwärtsfahren)
  • Psychische Belastbarkeit (z.B. leistungsfähig bleiben bei Fahrten bei Nacht sowie Schicht- und Wochenenddiensten)

Wichtige Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten , Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten:

  • Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. Lesen von Karten und Stadtplänen)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. frühzeitiges Erkennen gefährlicher Situationen im Straßenverkehr)
  • Konzentration (z.B. sicheres Steuern von Fahrzeugen auch bei Ablenkungen, etwa durch Fahrgäste)
  • Daueraufmerksamkeit (z.B. aufmerksames Beobachten des Straßenverkehrs auch bei längeren Fahrzeiten)
  • Handgeschick (z.B. Mitwirken bei der Fahrzeugbe- und -entladung im Güterverkehr)
  • Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. schnelles Ansprechen auf unvorhersehbare Gefahrensituationen)
  • Auge-Hand-Koordination (z.B. Steuern des Fahrzeugs)
  • Handwerkliches Geschick (z.B. Durchführen kleinerer Reparaturen am Fahrzeug)
  • Technisches Verständnis (z.B. Prüfen und Kontrollieren von Fahrzeugen bezüglich der Verkehrs- und Betriebssicherheit)
  • Räumliche Orientierung (z.B. Zurechtfinden auch in unbekannten Gebieten)

 

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit Hauptschulabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten:

  • Rechenfertigkeiten (z.B. Berechnen von Kraftstoffverbrauch und Nutzlast)
  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen der Äußerungen von Fahrgästen oder Kunden)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Kommunizieren mit Fahrgästen, Zollpersonal, Entladepersonal etc.)

Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer

Arbeitsorte

Berufskraftfahrer/innen arbeiten in erster Linie

  • am Steuer eines Fahrzeugs

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien
  • in Lagerhäusern
  • in Fahrzeughallen
  • in Werkstätten

Arbeitssituation

Berufskraftfahrer/innen steuern und bedienen ihr Fahrzeug vom Führerhaus aus. Dazu nutzen sie eine Vielzahl an technischen Instrumenten und Bordsystemen, z.B. digitale Fahrtenschreiber, Mautgerät oder Funkgerät. Je nach Aufgabenstellung tragen sie Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Signalweste. Bei all ihren Tätigkeiten halten sie sich an die einschlägigen Transport- und Unfallverhütungsvorschriften. Beim Be- und Entladen im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. Wenn sie Fahrzeuge warten, kommen sie mit Motorölen und Schmierstoffen in Berührung. Bei der Personenbeförderung haben sie Kontakt zu Fahrgästen. Berufskraftfahrer/innen haben unregelmäßige Arbeitszeiten. Im Fernverkehr sind sie oft mehrere Tage unterwegs und müssen in Kauf nehmen, dass sie ihre Ruhezeiten fern vom Wohnort verbringen müssen. Im Linienverkehr ist Schichtdienst üblich.

Da Berufskraftfahrer/innen sowohl für Personen als auch für Sachwerte Verantwortung tragen, sind Umsicht, ein hohes Maß an Konzentration, ein gutes Auge und schnelle Reaktionsfähigkeit erforderlich. Technisches Verständnis wird für die Kontrolle der Betriebssicherheit von Antrieb, Fahrwerk, Untergestell, Bremsen usw. benötigt. Auch wenn sie die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten strikt einhalten, ist das lange Sitzen hinter dem Steuer für den Rücken belastend. Mitunter müssen sie kräftig zupacken, z.B. wenn sie einen Reifen wechseln oder beim Be- und Entladen mitarbeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Kontroll- und Wartungsarbeiten an Lastkraftwagen oder Omnibussen durchführen)
  • Handarbeit (Fahrzeugbe- und -entladung im Güterverkehr)
  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. im Freien laden und entladen)
  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. bei kleineren Wartungsarbeiten am Fahrzeug)
  • Arbeit unter den Augen von Kunden und Gästen (z.B. als Busfahrer/in)
  • Alleinarbeit (z.B. im Güterverkehr)
  • Unfallgefahr (beim Rangieren oder Rückwärtsfahren)
  • unregelmäßige Arbeitszeiten (z.T. Nacht- oder Wochenendarbeit)
  • Schichtarbeit (im Linienverkehr)
  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Straßenverkehrsordnung, Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, Zollvorschriften)
  • Kundenkontakt (z.B. als Busfahrer/in im Linienverkehr oder Reiseverkehr)
  • schweres Heben und Tragen (z.B. bei der Fahrzeugbe- und -entladung mithelfen im Werkfernverkehr)
  • Verantwortung für Personen (z.B. Lenkzeiten einhalten und die Ladung sichern, um Unfälle zu vermeiden)
  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für hochwertige Ladung oder Gefahrgut)
  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (im Güterfern- oder Reiseverkehr)
  • Arbeit im Sitzen

Arbeitsgegenstände

Fahrzeuge und Transportgeräte, z.B.: Lkws wie Tanklastzüge, Flüssiggas- und Silotransporter, Kühlwägen, Lebendviehfahrzeuge, Betonmischer, Busse, Muldenkipper, Gabelstapler

Technische Einrichtungen und Kommunikationsmittel, z.B.: Navigationsgeräte, Funkeinrichtungen, Mobiltelefone, Freisprechanlagen, On-Board-Units (zur Abrechnung von Mautgebühren), Fahrtenschreiber

Geräte und Hilfsmittel, z.B.: Pumpen, Kräne, Motoröl, Schmiermittel, Scheibenflüssigkeit

Unterlagen, z.B.: Straßenverkehrsordnung, Sicherheitsvorschriften, Vorschriften zum Transport von Gefahrstoffen, Ladebegleitpapiere, Straßenkarten

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Berufliche Einsatzmöglichkeiten

Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:

Fahrzeugführung im Straßenverkehr

Qualitätssicherung, -management

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.

Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.

Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:

Job- und Besetzungsalternativen für Teiltätigkeiten und berufliche Einsatzmöglichkeiten (mit/ohne Einarbeitung):

in angrenzenden Berufen:

Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:

Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)

Folgende weitere Beschäftigungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:

Tätigkeitsfeld Lager-, Materialwirtschaft, Logistik

Gemeinsamkeiten:

  • Warentransport organisieren, z.T. Waren ausliefern
  • Touren planen, Begleitpapiere bearbeiten
  • Fahrzeuge be- und entladen

Tätigkeitsfeld Holzbe- und -verarbeitung

Gemeinsamkeiten:

  • Waren transportieren und ausliefern
  • Touren planen, Begleitpapiere bearbeiten
  • Fahrzeuge be- und entladen

Hinweis: Die genannten Jobalternativen erfordern ggf. eine längere Einarbeitung, eine Zusatzausbildung oder eine neue Ausbildung, die allerdings oft verkürzt absolviert werden kann.

Weitere Besetzungsalternativen (Arbeitgebersicht)

Folgende weitere Besetzungsalternative bietet sich für den Beruf Berufskraftfahrer/in an:

Tätigkeitsfeld Holzbe- und -verarbeitung

Gemeinsamkeiten:

  • Waren transportieren und ausliefern
  • Touren planen, Begleitpapiere bearbeiten
  • Fahrzeuge be- und entladen

Hinweis: Die genannte Besetzungsalternative erfordert ggf. eine Einarbeitung, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.

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Gesundheitliche Aspekte

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.

  • Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. im Güterverkehr bei der Fahrzeugbe- und -entladung mitwirken)
  • Körperkraft (z.B. Gepäck ver- bzw. umladen)
  • Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Busse und Lastkraftwagen lenken)
  • Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. im Personenverkehr die Fahrgäste mittels Lautsprecherdurchsage über Umsteigemöglichkeiten informieren)
  • Sehvermögen für die Ferne – auch korrigiert (z.B. das Fahrzeug sicher führen; Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen; den übrigen Verkehr beobachten)
  • Nahsehvermögen – auch korrigiert (z.B. Frachtpapiere lesen oder Fahrausweise prüfen)
  • Räumliches Sehvermögen (z.B. beim Rangieren die Abstände zwischen LKW und Laderampe einschätzen)
  • Sehvermögen im Dunkeln/in der Dämmerung – Dämmerungssehen (z.B. das Fahrzeug nachts oder in der Dämmerung lenken)
  • Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. mit dem Disponenten die Fahrtroute und die Frachtpapiere besprechen)
  • Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. bei kleineren Wartungsarbeiten mit Hydraulikflüssigkeit, Motorölen und Schmierstoffen hantieren)
  • (Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. auch in schwierigen Verkehrssituationen das Fahrzeug sicher, umsichtig und vorausschauend lenken)

 

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.

  • Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. im Güterverkehr bei der Fahrzeugbe- und -entladung mitwirken)
  • Muskelschwäche, fehlende Muskelkraft (z.B. Gepäck ver- bzw. umladen)
  • Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Busse und Lastkraftwagen lenken)
  • Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. im Personenverkehr die Fahrgäste mittels Lautsprecherdurchsage über Umsteigemöglichkeiten informieren)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Ferne (z.B. das Fahrzeug sicher führen; Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen; den übrigen Verkehr beobachten)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Frachtpapiere lesen oder Fahrausweise prüfen)
  • Fehlendes/gestörtes räumliches Sehvermögen (z.B. beim Rangieren die Abstände zwischen LKW und Laderampe einschätzen)
  • Schlechtes Dämmerungssehen, Nachtblindheit (z.B. das Fahrzeug nachts oder in der Dämmerung lenken)
  • Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. mit dem Disponenten die Fahrtroute und die Frachtpapiere besprechen)
  • Chronische oder allergische Hauterkrankungen oder mangelnde Widerstandsfähigkeit der Haut an Händen und Armen (z.B. bei kleineren Wartungsarbeiten mit Hydraulikflüssigkeit, Motorölen und Schmierstoffen hantieren)
  • Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. auch in schwierigen Verkehrssituationen das Fahrzeug sicher, umsichtig und vorausschauend lenken)
  • Schwere Anfallsleiden (z.B. erhöhtes Unfallrisiko)
  • Suchtkrankheiten (z.B. hohe Verantwortung für Personen und Sachwerte)

 

Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.

Weitere Berufsbezeichnungen für Berufskreftfahrer/innen

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Berufskraftfahrer/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Fahrzeugschlosser/Fahrzeugschlosserin Spezialisierungsrichtung Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Güterverkehr
    (Ausbildungsberuf von 1973 bis 2001)
  • Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Personenverkehr
    (Ausbildungsberuf von 1973 bis 2001)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Strassentransportfachmann/-frau

Österreich

  • Berufskraftfahrer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Driver (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Chauffeur (m/f)

 

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Typische Branchen für Berufskraftfahrer/innen

Berufskraftfahrer/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Transportunternehmen des Güterverkehrs, z.B. Speditionen
  • in Transportunternehmen des Personenverkehrs, z.B. kommunale Verkehrsbetriebe oder Bus-Reiseunternehmen

 

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • bei Post- und Kurierdiensten

Branchen im Einzelnen

  • Spedition, Logistik
    • Spedition
  • Straßen-, Schienenverkehr
    • Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis), z.B. kommunale Verkehrsbetriebe
    • Personenbeförderung im Omnibus-Linienfernverkehr
    • Güterbeförderung im Straßenverkehr
    • Betrieb von Taxis
    • Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr, z.B. Bus-Reiseunternehmen

Auch denkbar:

  • Post-, Kurierdienste
    • Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste, z.B. private Post- und Kurierdienste