Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Die Elternzeit ist die gesetzlich geschützte Auszeit vom Job, sie kann bis zu drei Jahre dauern. Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die meistens nur 12 bis 14 Monate gezahlt wird. Wer nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte, sollte beide Begriffe gut kennen, denn sie beeinflussen den Zeitpunkt und die Bedingungen des Wiedereinstiegs. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit – egal ob Sie in einem gewerblich-technischen Beruf, im kaufmännischen Bereich oder in einer Fach- oder Führungsposition tätig sind.
Wie lange kann man Elternzeit nehmen und wann muss man sie beantragen?
Elternzeit können Mütter und Väter bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen, insgesamt also bis zu drei Jahre. Einen Teil davon, bis zu 24 Monate, kann man auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Starttermin schriftlich mitgeteilt werden. Für Elternzeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.
Wichtig: Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Sie kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Das gibt Eltern mehr Flexibilität bei der Planung des Wiedereinstiegs – ein Vorteil, den Fachkräfte und Führungskräfte ebenso nutzen können wie Berufseinsteiger. Wer zum Beispiel nach einem Jahr wieder in seinen Beruf zurückkehren möchte, kann die restliche Elternzeit für später aufsparen.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld ist Geld, Elternzeit ist Zeit. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Geburt eines Kindes wegfällt. Es wird in der Regel für 12 Monate gezahlt, bei Partnerbeteiligung für bis zu 14 Monate. Die Elternzeit dagegen ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung vom Job, der bis zu drei Jahre dauern kann, unabhängig davon, ob Elterngeld gezahlt wird oder nicht.
Das bedeutet: Das Elterngeld läuft aus, lange bevor die Elternzeit endet. Wer drei Jahre Elternzeit nimmt, bekommt in den letzten ein bis zwei Jahren kein Elterngeld mehr. Beide Leistungen können auch gleichzeitig laufen, zum Beispiel wenn man in Teilzeit arbeitet und noch Elterngeld Plus bezieht – eine Option, die gerade für Fachkräfte mit höherem Einkommensniveau strategisch interessant sein kann.
- Elterngeld: Finanzielle Leistung vom Staat, begrenzte Laufzeit, abhängig vom früheren Einkommen
- Elternzeit: Rechtlicher Anspruch auf Auszeit vom Job, bis zu drei Jahre, Kündigungsschutz während dieser Zeit
Wie beeinflusst Elterngeld den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs?
Das Ende des Elterngeldes ist für viele Eltern der praktische Auslöser für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Wenn das Elterngeld ausläuft und kein anderes Einkommen vorhanden ist, entsteht finanzieller Druck. Viele Eltern planen den Wiedereinstieg deshalb so, dass er zeitlich mit dem Ende des Elterngeldes zusammenfällt – unabhängig davon, ob sie in einem Produktionsbetrieb, im Büro oder in einer leitenden Funktion arbeiten.
Wer Elterngeld Plus nutzt, bekommt kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum, nämlich bis zu 28 Monate. Das erlaubt einen sanfteren Übergang in Teilzeit. Wer früher wieder einsteigen möchte, kann das auch während der Elternzeit tun, bis zu 32 Stunden pro Woche sind mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.
Für die Planung des Wiedereinstiegs gilt: Je früher man sich mit dem Arbeitgeber abstimmt, desto besser. Wer zum Beispiel nach zwölf Monaten zurückkehren möchte, sollte das nicht erst kurz vor dem Ende der Elternzeit ansprechen – das gilt für Sachbearbeiterinnen im kaufmännischen Bereich ebenso wie für Teamleiter oder Fachkräfte in der Produktion.
Welche Rechte gelten beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit?
Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, an ihren alten Arbeitsplatz oder in eine gleichwertige Stelle zurückzukehren. Der Arbeitgeber darf die Rückkehr nicht verweigern. Während der gesamten Elternzeit gilt außerdem ein besonderer Kündigungsschutz, der mit dem Ende der Elternzeit endet.
Ein häufiger Streitpunkt bei Wiedereinstieg nach Elternzeit Problemen sind die Arbeitszeiten. Eltern haben das Recht, eine Teilzeitstelle zu beantragen, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Das nennt sich Teilzeitanspruch während der Elternzeit. Für die Zeit nach der Elternzeit gilt das allgemeine Teilzeitrecht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Was viele nicht wissen: Wenn der ursprüngliche Arbeitsplatz weggefallen ist, muss der Arbeitgeber eine vergleichbare Stelle anbieten. Vergleichbar bedeutet: ähnliche Tätigkeit, ähnliches Gehalt, ähnliche Bedingungen. Für erfahrene Fachkräfte oder Führungskräfte ist es besonders wichtig, auf die Gleichwertigkeit der angebotenen Stelle zu achten und diese bei Bedarf einzufordern.
Was sollte man vor dem Wiedereinstieg mit dem Arbeitgeber klären?
Vor dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrere Punkte mit dem Arbeitgeber besprechen. Je früher dieses Gespräch stattfindet, desto weniger Probleme entstehen später. Viele Wiedereinstieg nach Elternzeit Probleme entstehen, weil wichtige Fragen zu spät oder gar nicht geklärt werden – das betrifft erfahrene Professionals ebenso wie Berufseinsteiger.
Diese Punkte sollten geklärt werden:
- Wunscharbeitszeiten nach Elternzeit: Soll es Vollzeit oder Teilzeit sein? Welche Schichten oder Arbeitszeiten sind möglich?
- Aufgaben und Stelle: Ist der alte Arbeitsplatz noch vorhanden? Was hat sich verändert? Gibt es neue Verantwortungsbereiche oder Entwicklungsmöglichkeiten?
- Einarbeitung: Gibt es eine Möglichkeit zur Einarbeitung oder Auffrischung von Kenntnissen – zum Beispiel bei neuen Systemen, Prozessen oder Teamstrukturen?
- Kinderbetreuung: Passen die Arbeitszeiten zu den Betreuungszeiten der Kita oder Schule?
- Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht noch zu und wie wird er abgerechnet?
- Karriereperspektiven: Gerade für Fach- und Führungskräfte sowie Beschäftigte in kaufmännischen Berufen lohnt es sich, das Gespräch auch für eine Standortbestimmung zu nutzen: Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es nach der Rückkehr?
Ein gutes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist der erste Schritt für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Wer unsicher ist, wie er das Gespräch angehen soll, kann sich vorher beraten lassen.
Wie kann ein Personaldienstleister beim Wiedereinstieg helfen?
Nicht alle Arbeitgeber machen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit einfach. Manchmal gibt es keine passende Stelle mehr, manchmal stimmen die Arbeitszeiten nicht, manchmal möchte man die Rückkehr auch für einen gezielten Karriereschritt nutzen. In solchen Situationen kann ein Personaldienstleister eine echte Hilfe sein – egal ob Sie als Fachkraft, in einem kaufmännischen Beruf oder in einer gewerblich-technischen Tätigkeit wieder einsteigen möchten. Offene Stellen in der Region finden sich oft schneller über einen Personaldienstleister als über die eigenständige Jobsuche.
Wir bei temPERSO helfen Ihnen konkret beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit:
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